Landkreis Zwickau

  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | kontakt | impressum | datenschutz | sitemap |

Keine Ergebnisse...



 

Abfall Aktuell

  vorherige Meldungnächste Meldung Pfeil nach rechts

Neue Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Donnerstag, 23. Dezember 2010 (Abfallwirtschaft)

Am 22. September 2010 hat der Kreistag des Landkreises Zwickau eine neue Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung für das gesamte Gebiet des Landkreises Zwickau beschlossen, die ab 01. Januar 2011 gilt.

Allen Einwohnern des Landkreises Zwickau steht ab 2011 im Rahmen der Sockelgebühr die gleiche Entsorgungsdienstleistungspalette zur Verfügung.

Dazu gehört u. a.: 

  • die mindestens 14-tägliche Restabfall-, Bioabfall- und Papier/Pappe/Kartonagen-Entsorgung
  • einmal jährlich pro Haushalt eine Sperrmüllentsorgung mit Anmeldung über Sperrmüllkarte
  • zweimal jährlich (im Frühjahr und Herbst) die mobile Schadstoffsammlung
  • Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten an den eingerichteten Sammelstellen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung.

 

Wesentliche Neuerungen für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land

Neu: Im ehemaligen Zwickauer Land entfällt die bisher verursachergerecht angebotene Grünabfallentsorgung.

Über Alternativen berät das Amt für Abfallwirtschaft gern.

Bescheidlegung für das Jahr 2010

Zur klaren Abgrenzung der Satzungszeiträume geht allen Haushalten sowie gewerblichen und sonstigen Einrichtungen im Januar 2011 eine Endabrechnung der Sockel- und Behälterentleerungsgebühren mit Stichtag 31. Dezember 2010 zu. Es erfolgt keine Bescheiderstellung gegenüber den Haushalten, auf deren Abfallgebührenbescheid 2010 ausschließlich Abfallsockelgebühren berechnet wurden und zu dem sich keine Änderungen ergeben haben.

Neue Gebühren ab dem Jahr 2011

Die Veranlagung der Sockelgebühr ab 2011 basiert auf § 7 Absatz 1 der Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau (AGS). Sie berechnet sich aus dem Jahresgrundbetrag in Höhe von 24,00 Euro multipliziert mit der Anzahl der auf dem Grundstück  mit Hauptwohnungmeldeamtlich erfassten Personen.

Die Rest- und Bioabfallgefäßgebührberechnet sich aus dem Gefäßgrundbetrag multipliziert mit der Anzahl der stattgefundenen Entleerungen.

Neu: Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer.

Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau sieht ab 2011 auch im Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land (wie bereits in den anderen Gebieten des Landkreises Zwickau üblich) die Umstellung des Gebührenschuldners von der haushaltbezogenen auf die Veranlagung der Abfallgebühren gegenüber dem Grundstückseigentümer vor. Das bedeutet, dass der Abfallgebührenbescheid 2011 den Grundstückseigentümern zugeht. Mit dem Abfallgebührenbescheid 2011 werden die Sockelgebühren sowie die Rest- und Bioabfallgefäßgebühren für jedes auf dem Grundstück genutzte Abfallgefäß berechnet.

Die Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte legen die Abfallgebühren im Rahmen der Nebenkostenabrechnung der Miete gegenüber ihren Mietern um. Um dem Grundstückseigentümer eine personenbezogene Umlegung der Sockelgebühr zu ermöglichen, sollte dem Grundstückseigentümer (Vermieter oder Verwalter) die Anzahl der hauptwohnlich gemeldeten  Personen durch den Mieter vertraulich mitgeteilt werden.

Achtung: Ab 1. Januar 2011 sind alle durch den Landkreis Zwickau bereitgestellten Abfallbehälter an das Grundstück gebunden. Die Mitnahme eines Abfallgefäßes im Rahmen des Umzugs (auch innerhalb des Landkreises Zwickau) ist nicht mehr möglich.

Sollten sich auf Grundstücken im Gebiet des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land nicht mehr benötigte Abfallbehälter befinden, so können diese noch bis zum 31. Dezember 2010 (Datum des Poststempels) zur kostenlosen Abholung beim Amt für Abfallwirtschaft angemeldet werden.

Wesentliche Neuerungen für das Gebiet der Stadt Zwickau

Neu: Die Blaue Tonne kommt.

In der Stadt Zwickau wird die Entsorgung von Altpapier zum 1. Januar 2011 von der Sammlung an den Containerstandplätzen auf die Sammlung mittels grundstücksnaher Blauer Tonne umgestellt. Das heißt, dass jedes Grundstück mit Blauen Tonnen ausgestattet wird und die Altpapiercontainer Anfang des Jahres 2011 aus dem Stadtbild verschwinden werden. Wir erhoffen uns hiervon neben Ihrer Entlastung auch eine Verbesserung der Sauberkeit an den Containerstandplätzen.

In den nächsten Tagen werden auch in den Großwohnanlagen Blaue Tonnen bereitgestellt. Dies geschieht in Absprache mit den Großvermietern. Zum Teil ist jedoch nicht an jedem Objekt Platz vorhanden, so dass auch eine Mitbenutzung an anderen Objekten möglich sein wird oder an den Containerstandplätzen die Großraumcontainer ausgetauscht werden.  Die Papierbehälter werden durch die Eigengesellschaften des Landkreises - Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Zwickauer Land mbH (EGZ) und die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) bereitgestellt und entsorgt.

Der kommunale Anteil der Kosten der Entsorgung von Papierabfällen aus den Blauen Tonnen ist in die Sockelgebühr einkalkuliert. Der verbleibende Anteil der Kosten wird von den Dualen Systemen finanziert, da auch Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen in die Blaue Tonne entsorgt werden. Für die Bereitstellung und die Entleerung der Blauen Tonnen fallen daher keine gesonderten Gebühren an.

Neu: Die Biotonne kommt.

Auch der Bioabfallbehälter hält ab dem 1. Januar 2011 Einzug in der Stadt Zwickau. Wer auf seinem Grundstück keine Eigenkompostierung durchführt, kann den Bioabfallbehälter beim Amt für Abfallwirtschaft bestellen. Die Kosten der Bereitstellung eines Bioabfallbehälters ist in der Sockelgebühr für die Restabfallbehälter enthalten. Daher ist die Aufstellung nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Lediglich die Entleerung der Bioabfallbehälter ist mit einer Bioabfallgefäßgebühr belegt. Diese bemisst sich nach der Größe der genutzten Bioabfallbehälter und beträgt je Entleerung:

  • 60 l     2,03 Euro
  • 80 l     2,70 Euro
  • 120 l   4,05 Euro
  • 240 l   8,10 Euro

Neu: Keine Ermäßigung wegen Eigenkompostierung mehr.

Da die Eigenkompostierung in der aktuell geltenden Abfallgebührensatzung nicht mehr vorgesehen ist, kann ab dem Jahr 2011 keine Ermäßigung der restabfallbehälter-bezogenen Sockelgebühr mehr gewährt werden.

zurück zum Seitenanfang