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Aktuelle Meldungen

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Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche - Betroffene können Anträge stellen

Mittwoch, 27. April 2011 (Aktuelle Meldungen)

Mit Änderungen des Sozialgesetzbuches und des Bundeskindergeldgesetzes wurde durch die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen. Betroffene können ab 1. April Anträge stellen.

Mit der Änderung des 2. und 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) und des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) wurde durch die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen.

Diese Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, die bereits Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche leistungsberechtigt, die einen Kindergeldzuschlag nach dem BKGG erhalten oder die zu einem Haushalt gehören, für den Wohngeld bezogen wird.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst u. a. folgende Leistungen:

  • Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Ausflüge auch für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen),
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (100 EUR/Jahr ab Schuljahr 2011/2012),
  • angemessene Lernförderung, wenn das Erreichen des Klassenzieles gefährdet ist,
  • Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagessenversorgung (von den Eltern ist ein Eigenanteil von 1,00 EUR pro Essen zu tragen),
  • Aufwendungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (max. 10 EUR pro Monat, z. B. Mitgliedsbeiträge für Kultur- und Sportvereine, Zuschuss für außerschulischen Musikunterricht).

Die Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht, sondern in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter (Veranstalter, Essensanbieter, Verein).

Soweit Aufwendungen ab 1. Januar 2011 für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagessenversorgung und Teilhabe entstanden sind, können diese auf Antrag erstattet werden. Diese Anträge müssen bis 30. April 2011 gestellt werden.

Anträge können ab 1. April 2011 im Jobcenter Zwickau (für Leistungsbezieher nach SGB II) sowie im Sozialamt des Landratsamtes Zwickau (für alle übrigen Leistungsberechtigten) gestellt werden. Die geforderten Nachweise sind unbedingt einzureichen.

Antragsformulare sind in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes Zwickau verfügbar und im Jobcenter sowie nachfolgend erhältlich:

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