Mit Änderungen des Sozialgesetzbuches und des Bundeskindergeldgesetzes wurde durch die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen. Betroffene können ab 1. April Anträge stellen.
Mit der Änderung des 2. und 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) und des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) wurde durch die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen.
Diese Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, die bereits Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche leistungsberechtigt, die einen Kindergeldzuschlag nach dem BKGG erhalten oder die zu einem Haushalt gehören, für den Wohngeld bezogen wird.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst u. a. folgende Leistungen:
Die Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht, sondern in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter (Veranstalter, Essensanbieter, Verein).
Soweit Aufwendungen ab 1. Januar 2011 für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagessenversorgung und Teilhabe entstanden sind, können diese auf Antrag erstattet werden. Diese Anträge müssen bis 30. April 2011 gestellt werden.
Anträge können ab 1. April 2011 im Jobcenter Zwickau (für Leistungsbezieher nach SGB II) sowie im Sozialamt des Landratsamtes Zwickau (für alle übrigen Leistungsberechtigten) gestellt werden. Die geforderten Nachweise sind unbedingt einzureichen.
Antragsformulare sind in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes Zwickau verfügbar und im Jobcenter sowie nachfolgend erhältlich: