Landkreis Zwickau

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Forstwirtschaft

Aufgaben des Landkreises als untere Forstbehörde

freigestellte Fichtennaturverjüngung

Mit der Umsetzung des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes zum 01. August 2008 sind in den Landkreisen die unteren Forstbehörden gebildet worden. Ihnen wurden die bisher von den staatlichen Forstbezirken durchgeführten hoheitlichen Aufgaben übertragen. Die unteren Forstbehörden sind demnach für folgende Aufgaben zuständig:

  • Feststellung der Waldeigenschaft von Flächen
  • Genehmigungsverfahren nach dem Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG); dazu gehören:
    • Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart
    • Genehmigungspflichtige Kahlhiebe
    • Das Sperren von Wald
    • Feuerstellen im Wald
    • Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
    • Ausweisung und Kontrolle von Maßnahmen in Schutz- und Erholungswäldern
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, z. B. bei:
    • Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
    • Umweltverträglichkeitsprüfungen
    • Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen
    • Baurechtlichen Verfahren (z.B. Bauleitplanungen, Baugenehmigungsverfahren einschließlich forstfachlicher Einschätzungen zum Waldabstand nach § 25 SächsWaldG)
    • Straßenbauvorhaben
    • Bergrechtlichen Verfahren
    • Immissionsschutz- und abfallrechtlichen Verfahren
  • Forstschutz
    • Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Wald
    • Abwehr von Gefahren, die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen
    • Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald
    • Verfolgung rechtswidriger Handlungen Dritter, die einen gegen den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen
  • Forstaufsicht
    • Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des privaten und körperschaftlichen Waldbesitzes
    • Verhütung, Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen waldgesetzliche Vorschriften durch Waldbesitzer
    • Anordnungen zum Schutz des Waldes
    • Ahndung besonderer Ordnungswidrigkeiten 
  •  Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben werden z. B. im Forstvermehrungsgutgesetz und im Pflanzenschutzgesetz wahrgenommen.

Zu den der unteren Forstbehörde übertragenen Aufgaben gehören ebenfalls der vorbeugende Waldbrandschutz im Landkreis sowie die Überwachung des Waldes zum Schutz vor Schäden durch tierische und pflanzliche Forstschädlinge und hier auch die Anordnung von Schutzmaßnahmen mit Fristsetzung zur Vorbeugung und Bekämpfung des Borkenkäfers in den Fichtenbeständen.

Nicht zuletzt ist die untere Forstbehörde zuständig für das Reiten im Wald. Dazu gehören:

  • Ausweisung von Reitwegen
  • Kennzeichnung von Reitwegen
  • Feststellung und Beseitigung von erheblichen Reitschäden an ausgewiesenen Reitwegen
  • Erhebung der Reitabgabe.

Reiter erhalten hier die Reitplaketten. Nach Wunsch erfolgt auch der Postversand von Plaketten. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit der Nutzung von nachfolgendem Bestellformular.

Sachgebietsleitung Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

Sachgebietsleiterin Mandy Zisowsky
Telefon 0375 4402-26333
Fax 0375 4402-26219
E-Mail Landforstnatur (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Buchenaltbestand mit Naturverjüngung
Lärchensaatgutbestand mit Fichte und Kiefer im Winter

Waldfläche

Der Landkreis Zwickau verfügt über eine Waldfläche von ca. 16 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 17 % an der Gesamtfläche des Kreises mit 942 km². Er zählt damit zu den waldärmeren Gebieten Sachsens. Den größten Teil der Waldfläche im Kreis nehmen Wälder in Privatbesitz ein. 

Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Eigentumsvielfalt des Waldes:

Verteilung Waldfläche

Baumartenverteilung

Die Baumartenverteilung im Landkreis weist eine Dominanz der Nadelbaumarten mit 77 % an der Gesamtfläche gegenüber 23 % Laubbaumarten aus. Die Grafik zeigt die Flächenanteile der Hauptbaumarten.

Verteilung der Baumarten

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Waldbrandgefährdung

Waldbrandwarnstufen

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