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Jugendamt und Jobcenter unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Donnerstag, 26. Januar 2012 (Aktuelle Meldungen)
Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung

Am 24. Januar 2011 unterzeichneten Prof. Dr. Gerd Drechsler, Dezernent für Jugend, Soziales und Bildung, und Mario Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Zwickau, eine neue Kooperationsvereinbarung.

Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration sowie der Ausgleich von Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe und der Träger der Grundsicherung. Gemeinsames Ziel ist die an der individuellen Problemlage ansetzende intensive Betreuung und Förderung des erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren.

"Die Leistungen des Jobcenters und des Jugendamtes sollen nicht nebeneinander angeboten werden, sondern in enger Abstimmung ineinander greifen und daraus einen verstärkten Effekt erzielen, ohne die unterschiedlichen gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und Leistungen aufzuheben", sagte Prof. Dr. Gerd Drechsler, Dezernent für Jugend, Soziales und Bildung. Erhält ein Jugendlicher sowohl Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter als auch nach dem SGB VIII durch das Jugendamt, müsse eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Austausch zwischen den beteiligten Trägern erfolgen.

In den Fällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen sowie individueller Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen und die soziale Integration bzw. Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen das vorrangige Ziel der Hilfe darstellen, besteht ein Handlungserfordernis im Rahmen der Jugendhilfe.

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2009 die erste Kooperationsvereinbarung zwischen den Geschäftsführern der ARGEn im Landkreis und dem Dezernenten für Jugend, Schule, Kultur und Sport des Landkreises Zwickau unterzeichnet.
Aufgrund der Neustrukturierung der Träger der Grundsicherung und der Verwaltung im Landratsamt  Zwickau machte sich eine Überarbeitung dieser Kooperationsvereinbarung notwendig. Auch die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung wurden bei der Neugestaltung der Vereinbarung berücksichtigt.

"Die Jugendarbeitslosigkeit im Jobcenter ist in den vergangenen fünf Jahren um 63 Prozent zurückgegangen. Im Dezember 2011 waren 677 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos. Allerdings haben aktuell 88 der arbeitslosen Jugendlichen keinen Schulabschluss und 394 keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hier zeigt sich der nach wie vor große Bedarf an Unterstützung, die über Beratung zu Perspektiven, Aktivierung und Förderung der Aufnahme von Ausbildung und Arbeit geleistet wird", sagte Müller zur aktuellen Lage.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden die Beteiligung der Träger im Rahmen der Antragsstellung auf Erteilung der Zusicherung zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, Vereinbarungen zur Sicherung des Kindeswohls bei eintretenden Leistungsminderungen oder erkannten Notsituationen und die Einbindung des Jugendamtes bei persönlichen und sozialen Notlagen Jugendlicher und junger Heranwachsender.

Damit die Kooperationsvereinbarung lebendig und aktuell bleibt, sind Abstimmungsgespräche zu aktuellen Entwicklungen mit den zuständigen Fachbereichen vorgesehen.

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