Wenn erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen, weil Schüler oder Berufsschüler für ihre Ausbildung notwendiger Weise außerhalb der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes untergebracht sind (auswärtige Unterbringung), gewährt der Landkreis Zwickau seit dem 01. Januar 2009 auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) seinen Einwohnern auf Antrag eine finanzielle Unterstützung, nach Maßgabe der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung – SächsUVO).
Für die Beantragung der finanziellen Unterstützung gelten für Internats- und Berufsschüler weiterhin separate Merkblätter und Antragsformulare. Die entsprechenden Hinweise in den Merkblättern sind zu beachten und die jeweiligen Antragsformulare zu verwenden.
Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:
Landratsamt Zwickau
Dezernat 3 - z. H. Herrn Höpfner
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
| Ansprechpartner | Steffen Höpfner |
|---|---|
| Telefon | 0375 4402-23003 |
| steffen.hoepfner (at) landkreis-zwickau.de |
Bis zum 01. Oktober 2010 haben die Bürgerservicestellen montags und donnerstags nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
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