Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung in den Landkreis Zwickau ist ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen. Das gilt auch beim Kauf eines Fahrzeuges, dass in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist oder zugelassen war (abgemeldet). Die Änderung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einzutragen und es ist eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen.
Es gilt das Wohnortprinzip. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Der Standort des Fahrzeuges ist jedoch anzugeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweis: Seit dem 01. Oktober 2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Informationen zu dieser Änderung:
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) gestellt werden.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichen kann schon vor der Zulassung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen, legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Neuzulassung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeuges muss unverzüglich erfolgen.