Wenn Sie gebrauchte Fahrzeuge erstmals in Deutschland im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zuteilung eines Kennzeichens beantragen.
Dabei kann es sich um gebrauchte Inlandfahrzeuge handeln, die bislang auf nichtöffentlichen Gelände genutzt wurden oder letztmalig in der DDR zugelassen waren. Weiterhin kann es sich um Fahrzeuge handeln, die aus Beständen der Bundeswehr stammen oder zulassungspflichtig werden.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie ebenfalls für dieses Fahrzeug in Deutschland die Zuteilung eines Kennzeichens beantragen.
Um das Verfahren zügig abschließen zu können, sind der Zulassungsbehörde möglichst alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorzulegen.
Hinweis: Sprechen Sie rechtzeitig bei der Zulassungsbehörde vor, da im Einzelfall Besonderheiten zu beachten sind und immer dann wenn Unterlagen nicht vollständig sind. Außerdem kann von der Antragstellung bis zur Zulassung des Fahrzeuges zwecks Klärung einige Zeit vergehen.
Es gilt das Wohnortprinzip. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Der Standort des Fahrzeuges ist jedoch anzugeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) gestellt werden.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichen kann schon vor der Zulassung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweis: Das Fahrzeug ist, gemäß § 6 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), vor der erstmaligen Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde vor der Zulassung zu identifizieren.
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen, legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
Beachten Sie: Sollte für ein Fahrzeug von der Bundeswehr bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ausgestellt sein, ist diese / dieser vorzulegen. Ein Gutachten ist nur dann erforderlich, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Weiterhin ist ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Neuzulassung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
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