Bei Diebstahl oder Verlust von einem oder beiden Kennzeichenschildern muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Hinweis: Seit dem 01. Oktober 2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Informationen zu dieser Änderung:
Der Antrag auf Umkennzeichnung ist bei der Zulassungsbehörde vom Fahrzeughalter zu stellen.
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen. Legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
Hinweis: Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Umkennzeichnung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
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