Landkreis Zwickau

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Umkennzeichnung

Umkennzeichnung (bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen)

Allgemeine Informationen:

Bei Diebstahl oder Verlust von einem oder beiden Kennzeichenschildern muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Hinweis: Seit dem 01. Oktober 2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Informationen zu dieser Änderung:

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Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Umkennzeichnung ist bei der Zulassungsbehörde vom Fahrzeughalter zu stellen.

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Erforderliche Unterlagen:

Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen. Legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Die persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters (bei Firmen des Geschäftsführers) ist in der Regel unbedingt erforderlich, damit über dem Verbleib des Kennzeichens eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden kann.
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
  • bei Diebstahl zusätzlich Anzeigenbestätigung von der Polizei

 

Hinweis: Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Umkennzeichnung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

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