Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, können Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben: die Zulassungsbehörde des derzeitigen Aufenthaltsortes. Ansonsten die Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen, legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
bei Vertretung zusätzlich:
wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll zusätzlich:
Soweit das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die Kennzeichenschilder entstempelt. Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr.
Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Zuteilung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen mit der roten Plakette für den Zulassungsbezirk abgestempelt.
Hinweis: Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
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