Landkreis Zwickau

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Saisonkennzeichen

Bild Saisonkennzeichen

Allgemeine Informationen:

Saisonkennzeichen sind in erster Linie für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Der Halter legt bei der Zulassung des Fahrzeuges einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem er das Fahrzeug benutzen möchte (Betriebszeitraum). Außerhalb des Betriebszeitraumes muss das Fahrzeug außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen, also auf privaten Grundstücken (zum Beispiel in einer Garage), stehen.

 

Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (zum Beispiel 05/11 - als Bruchzahl geschrieben - bedeutet, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

Hinweis: Seit dem 01. Oktober 2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Informationen zu dieser Änderung:

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Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Erteilung eines Saisonkennzeichens ist bei jedem Zulassungsvorgang möglich. Es genügt dann, wenn auf der Versicherungsbestätigung der Saisonzeitraum eingetragen ist.

Nachfolgender Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen beziehen sich daher nur auf die Erteilung des Saisonkennzeichens für ein Fahrzeug, dass bereits im Landkreis Zwickau zugelassen ist und kein Halterwechsel erfolgt.

Die benötigten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Dies ist bei privaten Anbietern in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsbehörde möglich. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

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Erforderliche Unterlagen:

Die Zulassungsbehörde reicht originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen aus. Es sind daher auch keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vorzulegen, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere Informationen zur eVB hier                                                
    • Hinweis: Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Kennzeichen für das Fahrzeug.
  • Fahrzeugbrief (nur wenn noch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt) beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige, letzte Hauptuntersuchung (HU) (Wenn die Hauptuntersuchung im Ruhezeitraum fällig war, so muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraumes nachgeholt werden.)
  • bisherige Kennzeichen

bei Vertretung zusätzlich: 

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

bei Firmen:

  • natürliche Personen: Gewerbegenehmigung/Gewerbeanmeldung
  • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug und ggf. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister (ggf.  Bestimmung einer für das Fahrzeug verantwortlichen Person mit Anschrift) und evtl. Satzung, Auszug aus dem Genossenschaftsregister und evtl. Satzung oder Statut
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag. Erklärung über die einzutragende Person in die Fahrzeugpapiere und zur Übernahme der Mithaltereigenschaft (Unterschrift von allen)
  • bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten u.a.: Bescheinigung der entsprechenden Kammern bzw. des Amtsgerichtes u. ä., Urkunden öffentlicher Stellen, aus denen die korrekte Anschrift im Landkreis entnommen werden kann

bei Minderjährigen zusätzlich:

  • schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise ansonsten Erklärung über Alleinerziehung

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