Wenn mit einem nicht zugelassenen verkehrssicheren Fahrzeug Prüfungs-, Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchgeführt werden sollen, wird dazu ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Es beginnt mit der Nummer "04".
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Beginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden, den Antrag zu stellen.
Die Zulassungsbehörde reicht originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen aus. Es sind daher auch keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vorzulegen, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
bei Vertretung zusätzlich:
bei Firmen:
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei einer Versicherung nach Wahl erhältlich. In den meisten Fällen kann die Versicherungsbestätigung telefonisch bei der Versicherung angefordert werden.
Die benötigten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Dies ist bei privaten Anbietern in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsbehörde möglich. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.Die Kennzeichenschilder sind abzustempeln. Die Zulassungsbehörde händigt einen besonderen Fahrzeugschein aus, der auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
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