Landkreis Zwickau

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Kurzzeitkennzeichen

Bild Kurzzeitkennzeichen

Allgemeine Informationen:

Wenn mit einem nicht zugelassenen verkehrssicheren Fahrzeug Prüfungs-, Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchgeführt werden sollen, wird dazu ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Es beginnt mit der Nummer "04".

Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Beginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.

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Verfahrensablauf:

Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden, den Antrag zu stellen.

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Erforderliche Unterlagen:

Die Zulassungsbehörde reicht originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen aus. Es sind daher auch keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vorzulegen, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere Informationen zur eVB hier

bei Vertretung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

bei Firmen:

  • natürliche Personen: Gewerbegenehmigung / Gewerbeanmeldung
  • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten u.a.: Bescheinigung der entsprechenden Kammern bzw. des Amtsgerichtes u. ä., Urkunden öffentlicher Stellen, aus denen die korrekte Anschrift im Landkreis entnommen werden kann

 

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei einer Versicherung nach Wahl erhältlich. In den meisten Fällen kann die Versicherungsbestätigung telefonisch bei der Versicherung angefordert werden.

Die benötigten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Dies ist bei privaten Anbietern in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsbehörde möglich. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Kennzeichenschilder sind abzustempeln. Die Zulassungsbehörde händigt einen besonderen Fahrzeugschein aus, der auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

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