Wenn Sie mit einem nicht zugelassen verkehrssicheren Fahrzeug Prüfungs-, Probe- beziehungsweise Überführungsfahrten durchführen wollen, benötigten Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "04".
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Beginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen, legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
bei Vertretung zusätzlich:
bei Firmen:
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kennzeichenschilder sind abzustempeln. Die Zulassungsbehörde händigt Ihnen einen besonderen Fahrzeugschein aus, der von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Stand vom 01. Juli 2010
Bis zum 01. Oktober 2010 haben die Bürgerservicestellen montags und donnerstags nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen