Landkreis Zwickau

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Rote Kennzeichen für Kfz-Händler

Bild Rotes Kennzeichen fuer Haendler

Allgemeine Informationen:

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.

 

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

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Voraussetzungen:

 

  • "Zuverlässigkeit" des Antragstellers, zu belegen in der Regel durch:       
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) 
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs
  • Nachweis des Bedarfs zur Erteilung des Kennzeichens

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Verfahrensablauf:

Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden, den Antrag zu stellen. Eventuell wird die Zulassungsbehörde die Betriebsstätte des Händlers überprüfen.

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Erforderliche Unterlagen:

Der Zulassungsbehörde sind keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vorzulegen, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Gewerbeinhabers
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers
  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere Informationen zur eVB hier
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden.
  • Schriftliche Erläuterung zum Bedarf

bei Vertretung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei einer Versicherung nach Wahl erhältlich. In den meisten Fällen kann die Versicherungsbestätigung telefonisch bei der Versicherung angefordert werden.

Die roten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Man hat die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.

Jede Verwendung des Kennzeichens ist in einem besonderen Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

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