Rote Kennzeichen für Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind (Oldtimerkennzeichen)
Allgemeine Informationen:
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Der numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07".
Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer
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Verfahrensablauf:
Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
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Erforderliche Unterlagen:
Bitte legen Sie der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt. Danke.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
- schriftlicher Antrag des Bedarfs
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) - weitere Informationen zur eVB hier
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief, Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbegenehmigung/Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug und ggf. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister (ggf. Bestimmung einer für das Fahrzeug verantwortlichen Person mit Anschrift) und evtl. Satzung, Auszug aus dem Genossenschaftsregister und evtl. Satzung oder Statut
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag. Erklärung über die einzutragende Person in die Fahrzeugpapiere und zur Übernahme der Mithaltereigenschaft (Unterschrift von allen)
- bei Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten u.a.: Bescheinigung der entsprechenden Kammern bzw. des Amtsgerichtes u. ä., Urkunden öffentlicher Stellen, aus denen die korrekte Anschrift im Landkreis entnommen werden kann
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Die roten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.
Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen mit einem Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge.
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