Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zustellen.
Die mitzubringenden Unterlagen entsprechen denen für eine Zulassung, Umschreibung und so weiter, können aber im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein, zum Beispiel Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Finanzamt.
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