Der Gesetzgeber hat zum 01. März 2008 das Kfz-Zulassungsverfahren geändert:
Die für eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erforderliche Deckungskarte entfällt und wird durch eine neue, elektronische Versicherungsbestätigungnummer ersetzt.
Bei dem Versicherer oder Kundenberater ist diese Nummer erhältlich (wie bisher die Deckungskarte).
Hinweis: Die Deckungskarte ist seit 01. März 2008 ungültig.
Der Versicherer muss seine Kunden mit einer Versicherungsbestätigung ausstatten, auf der eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer eingetragen ist. Dazu kann der Versicherer das bisher bekannte Muster verwenden und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummernummer an Stelle der bisherigen Versicherungsbestätigungsnummer eintragen.
Weitere Angaben auf der Versicherungsbestätigung entfallen.
Achtung: Eine Zulassung des Fahrzeuges ab dem 01. März 2008 ist ohne elektronische Versicherungsbestätigungsnummer nicht möglich.
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