Landkreis Zwickau

  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | kontakt | impressum | datenschutz | sitemap |

Keine Ergebnisse...



 

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Bearbeitung einer Teilungserklärung nach § 7 des Wohnungseigentums- gesetzes (WEG) - Abgeschlossenheitsbescheinigung - sind folgende Unterlagen notwendig und in der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Zwickau Land einzureichen:

  • Antrag auf Abgeschlossenheitserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Zeichnerische Unterlagen (mindestens 2-fach einreichen)

  • Aufteilungspläne aller Gebäudegrundrisse, Schnitte und Ansichten der Gebäude,   die auf dem betreffenden Grundstück bestehen bzw. errichtet werden (Maßstab 1 : 100),  bei bestehenden Gebäuden sind Baubestandszeichnungen erforderlich.

    Aus den Bauzeichnungen müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungs- eigentum, Wohnungserbbaurecht oder Dauerwohnrecht beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum, Teil- erbbaurecht oder Dauernutzungsrecht beziehen soll, ersichtlich sein.

    Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserb-baurecht, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

  • Amtliche Flurkarte.

zurück zum Seitenanfang

Service-Portal des Freistaats Sachsen

Amt 24 Verwaltungsportal Sachsen

Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen

  • Lebenslagen
  • Verfahren und Dienstleistungen
  • Behörden
  • Formulare und Online-Dienste

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Adobe Reader

Logo Adobe

Sollten Sie den kostenlosen PDF-Reader noch nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, so können Sie ihn hier downloaden.