Für die Bearbeitung einer Teilungserklärung nach § 7 des Wohnungseigentums- gesetzes (WEG) - Abgeschlossenheitsbescheinigung - sind folgende Unterlagen notwendig und in der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Zwickau Land einzureichen:
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen