
Die für das Reiten im Wald erforderlichen Pferdeanhängeschilder und die dazugehörigen Reitplaketten sind ausschließlich im Landratsamt erhältlich.
Das Reiten im sächsischen Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet.
Für die Ausweisung von Reitwegen, deren Kennzeichnung, die Feststellung und Beseitigung von erheblichen Reitschäden sowie für die nach dem Gesetz geregelte Erhebung der Reitabgabe ist mit dem Vollzug der Verwaltungsreform seit dem 1. August 2008 die untere Forstbehörde im Amt für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft des Landkreises zuständig.
Die für das Reiten im Wald erforderlichen Pferdeanhängeschilder und die dazugehörigen Reitplaketten sind ausschließlich im Landratsamt erhältlich.
Für das Jahr 2009 können die Reitplaketten ab sofort in der Außenstelle des Landratsamtes in Werdau im Dienstgebäude Zum Sternplatz 7 im Zimmer 135 zu den üblichen Sprechzeiten erworben werden.
Parallel dazu besteht die Möglichkeit des Versandes von Reitplaketten. Interessenten können ihren Bedarf per Post oder Fax mittels eines Bestellformulars anmelden. Die Bezahlung der bestellten Plaketten erfolgt über Rechnung mit anschließendem Versand.
Hinweis: Das Reiten auf außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwegen sowie das Reiten ohne Reitplakette stellen Ordnungswidrigkeiten nach dem Sächsischen Waldgesetz dar und werden als solche geahndet.