Landkreis Zwickau

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Harmonisierung der Fahrzeugpapiere

seit 01. Oktober 2005

Seit dem 1. Oktober 2005 werden in der Bundesrepublik die EU-harmonisierten Zulassungsdokumente eingeführt.
Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausstellen. Es handelt sich dabei um die

  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( sie ersetzt den Fahrzeugschein) und die
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

Austausch der Fahrzeugpapiere

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird.

Wechselt aber ein Fahrzeug ab dem 01. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente müssen immer paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" ist nicht möglich.

Ausgenommen sind zulassungsfreie Fahrzeuge.

Bisher wurden bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt beziehungsweise dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht.

Eine Abmeldebescheinigung wird nicht mehr ausgestellt, dafür wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) eingetragen und die Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Der entwertete ursprüngliche Fahrzeugbrief (in alter Form) wird dem Fahrzeugeigentümer auf Antrag zurückgegeben.

Beitrag zur Verringerung der Kriminalität

Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Somit wird ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität geleistet.

Erleichterung von Fahrzeugkontrollen in der EU

Die in den Dokumenten abgebildeten Einzeldaten werden nicht zu Sprachproblemen führen, weil für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierung (Codes) vergeben wurden. Mit den Codes und den hierfür eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines Fahrzeuges im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt.

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