Landkreis Zwickau

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Beauftragte

Ausländerbeauftragte

Ausländerbeauftragte
stellv. Frauenbeauftragte
Birgit Riedel
Telefon 0375 4402-21051
E-Mail birgit.riedel (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Aufgaben einer Ausländerbeauftragten

Die Ausländerbeauftragte hat die Aufgabe, dass im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte  Benachteiligungsverbot von Ausländerinnen und Ausländern zu überwachen. Ziel ist die Vermeidung von Fremdenfeindlichkeit durch die Förderung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen deutschen und ausländischen Menschen im Landkreis Zwickau.

Sie ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages „Gleichheit vor dem Gesetz“ verpflichtet.

Die Ausländerbeauftragte hat für ihr Zuständigkeitsgebiet konkrete Maßnahmen zu initiieren und oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:

a) Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen und Integration zu fördern

b) das öffentliche Bewusstsein für Migrationsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von Zugewanderten zu stärken

c) Förderung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen deutschen und ausländischen Menschen

Sie erfüllt folgende formale Funktionen:

  • Steuerungsfunktion: Beteiligung bei allen Vorhaben des Landkreises, die Migranten betreffen
  • Initiativfunktion: Vorschläge zur Weiterentwicklung kommunaler Integrationskonzepte und Förderung interkultureller Qualifizierung von Verwaltung
  • Vernetzungsfunktion: Vernetzung integrationspolitischer Akteure des Landkreises
  • Ombudsfunktion: Beratung bei Diskriminierung und Entwicklung von Partizipationsmodellen
  • Informationsfunktion: eigenständige Öffentlichkeitsarbeit und Information über kommunale Angebote
  • Moderationsfunktion in der Antidiskriminierungsarbeit und zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit

Als Angestellte der Kreisverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle hier lebenden Personen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, Parteien unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:

1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien

2. verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion

3. Anstöße geben zur Verbesserung der Chancengleichheit im Landkreis

  • Termine nach Absprache

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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte
Frauenbeauftragte
Elke Breitfeld
Telefon 0375 4402-21052
E-Mail elke.breitfeld (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3. Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann durchzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen. In der Zuständigkeit der Beauftragten liegen damit alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Als frauenrelevant sind solche Fragen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die von Männern.
Sie ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages „Gleichstellung von Frau und Mann“ verpflichtet.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat für ihr Zuständigkeitsgebiet konkrete Maßnahmen zu initiieren oder zu unterstützen, die dem Ziel dienen:

a) Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern die Teilhabe an Erwerbs- und Familienarbeit ermöglichen
b) das öffentliche Bewusstsein für Gleichstellungsprobleme zu sensibilisieren und die Interessen von Frauen zu stärken
c) Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verhindern oder abzubauen.

Sie erfüllt nach ihrem Auftrag vier formale Funktionen:

1. Information und Beratung
2. Konzeptentwicklung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik
3. Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
4. Vermittlung zwischen Fraueninitiativen, Bürgerinnen, Verwaltung, Politik

Als Angestellte der Kreisverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, Parteien unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:

1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien
2. verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion
3. Anstöße zur Verbesserung der Chancengleichheit im Landkreis

  • Termine nach Absprache

Dienstsitz Zwickau, Robert-Müller-Straße

Sitz: Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau
Postanschrift Landkreis Zwickau
Landratsamt
PF 10 01 76
08067 Zwickau

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Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte Iris Lindl
Telefon 0375 4402-21053
E-Mail datenschutz (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Aufgaben einer Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, dass im Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen. Ziel ist es, das Recht jedes Bürgers des Landkreises Zwickau zu wahren, über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Personenbezogene Daten dürfen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der berechtigten Person nicht erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, es sei denn, in dieses Recht wurde durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen. Die Datenschutzbeauftragte ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gewährleistung der „informationellen Selbstbestimmung“ verpflichtet. Die Basis ihrer Tätigkeit bildet das Sächsische Datenschutzgesetz.

Die Datenschutzbeauftragte hat konkrete Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die der informationellen Selbstbestimmung und dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Dazu zählt die Förderung und Weiterentwicklung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten zur Umsetzung folgender organisatorisch-technischer Maßnahmen:

  • Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Auftragskontrolle, Eingabekontrolle, Weitergabekontrolle,Verfügbarkeitskontrolle, Gebot der Datentrennung

Die Datenschutzbeauftragte erfüllt folgende formale Funktionen:

  • Ansprechpartner für Bürger in Datenschutzfragen und  bei Beschwerden
  • Maßnahmen bei Datenschutzverstößen
  • Verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion
  • Beratung und Unterstützung der Leitungsebenen bei allen Vorhaben, die durch Verarbeitung personenbezogener Daten den Datenschutz tangieren
  • Weiterentwicklung kommunaler Datenschutzkonzepte und Förderung der datenschutzgerechten Qualifizierung der Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
  • Führung des Verfahrensverzeichnisses
  • Durchführung von Vorabkontrollen bei Einführung neuer Informationstechnik
  • Verpflichtung neuer Beschäftigter auf das Datengeheimnis
  • Information und Beratung der Beschäftigten des Landratsamtes
  • Zusammenarbeit mir anderen Datenschutzverantwortlichen und Kontrollbehörden

Als Angestellte der Kreisverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, Parteien unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst. Ihre Aufgaben im Bereich des Datenschutzes erstrecken sich in folgende Bereiche:

1. Zuständigkeit für Bürger, deren personenbezogene Daten im Landratsamt verarbeitet werden
2. Zuständigkeit für den Kreistag und seine Ausschüsse
3. Zuständigkeit für die Landkreisverwaltung
4. Zuständigkeit für Eigenbetriebe und nachgeordnete Einrichtungen des Landkreises Zwickau

  • Termine nach Absprache

Dienstsitz Glauchau, Chemnitzer Straße

Sitz: Chemnitzer Straße 29
08371 Glauchau
Postanschrift Landkreis Zwickau
Landratsamt
PF 10 01 76
08067 Zwickau

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Behindertenbeauftragte

Behindertenbeauftragte: Angela Werner
Telefon 0375 4402-21054
E-Mail angela.werner (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Aufgaben einer Behindertenbeauftragten

Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, den Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ umzusetzen. Ziel der Arbeit der Behindertenbeauftragten ist es, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung unter weitgehender Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft – beginnend bei der Erziehung und Ausbildung über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter – zu erreichen.

Die Behindertenbeauftragte ist Mittler zwischen den Interessen behinderter Menschen, Behindertenverbänden und –organisationen, Selbsthilfegruppen, Rehabilitationsträgern  u. a. sowie der öffentlichen Verwaltung. Sie arbeitet ressort- und sachgebietsübergreifend auf den verschiedensten Ebenen der Sozial- und Gesundheitspolitik und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Sie erfüllt folgende formale Funktionen:

  • Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen – Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen
  • Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen – Maßnahmen zur Problemlösung
  • Hinwirkung auf die Durchsetzung des Grundsatzes der Barrierefreiheit im Landkreis
  • Fach- und ressortübergreifende Koordinationsaufgaben zur Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen

Als Angestellte der Kreisverwaltung ist die Behindertenbeauftragte zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle Menschen mit Behinderungen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, Parteien unabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Ihre Aufgaben gliedern sich in drei Bereiche:

1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien
2. Kontroll- und Initiativfunktion
3. Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene

  • Termine nach Absprache

Dienstsitz Zwickau, Werdauer Straße

Sitz: Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Postanschrift Landkreis Zwickau
Landratsamt
PF 10 01 76
08067 Zwickau

Allgemeine Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen

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