Landkreis Zwickau

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Entsorgung der Abfallarten

Entsorgung von Restabfall


Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können und daher beseitigt werden müssen. Es gibt jedoch auch verwertbare Abfälle, welche über den Restmüll entsorgt werden müssen, wie zum Beispiel Spielzeug oder Folie. Diese werden vor der Beseitigung der Abfälle aussortiert. Grundsätzlich gehört alles in die Restabfallbehälter, was nicht über Gelbe, Blaue sowie Bioabfalltonne entsorgt wird und nicht zum Sperrmüll, zu den Schadstoffen oder in die Glascontainer gehört.

 

In die Restabfallbehälter gehören beispielsweise:

  • Frischhaltefolie
  • Hygienetücher (Taschentücher, Küchentücher, unbenutztes Toilettenpapier)
  • Geschenkpapier und –band
  • Hygieneartikel (Rasierklingen, Nassrasierer, Handzahnbürsten, Wattestäbchen, Haarbürsten, Lockenwickler, Wegwerfwindeln, Damenhygieneartikel, Kondome)
  • Asche, Zigarettenreste, Feuerzeuge
  • Geschirr
  • Kassetten, Videos, Fotos
  • ausgetrocknete Dispersionsfarben (wasserlösliche Farben)
  • Speisereste (gekocht, gewürzt), Öle oder Fette aus Haushalten in geringen Mengen

 

Folgende Behältergrößen stehen Ihnen für die Entsorgung Ihres Restabfalls zur Verfügung:

Abfallwirtschaft_Restabfalltonne
  • 60-l-Abfallbehälter
  • 80-l-Abfallbehälter
  • 120-l-Abfallbehälter
  • 240-l-Abfallbehälter
  • 360-l-Abfallbehälter (nur im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land)
  • 1.100-l-Abfallbehälter
  • 2.500-l-Abfallbehälter (nur in der Stadt Zwickau)
  • 5.000-l-Abfallbehälter (nur in der Stadt Zwickau)
  • 70-l-Abfallsack
Behältergestellung

Der Bestand an Restabfallbehältern auf einem Grundstück kann auf Antrag geändert werden. Die Anträge sind schriftlich beim Amt für Abfallwirtschaft einzureichen. In der Stadt Zwickau kann der Antrag auch elektronisch über das webbasierende Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft gestellt werden. Für die Änderungen des Behälterbestandes (Abzug von Behältern, Behältertausch, Gestellung) werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau erhoben.

 

Nutzung von Restabfallsäcken:

zugelassener Abfallsack

zugelassener Abfallsack

Wenn das Volumen Ihres Restabfallbehälters einmal nicht ausreicht oder andere objektive Gründe dies erfordern, können Sie Restabfallsäcke nutzen. Beim Kauf müssen Sie die Restabfallgefäßgebühr in Höhe von 2,63 EUR entrichten. Damit ist die Entsorgung bezahlt und im Gebührenbescheid wird die Einsammlung der Abfallsäcke nicht mehr mit einer Gebühr belastet.

Die Abfallsäcke stellen Sie bitte am Entleerungstag neben zur Entleerung bereitgestellten Restabfallbehälter ab. Sind in Ihrer unmittelbaren Nähe keine Tonnen bereit gestellt, so informieren Sie bitte den zuständigen Entsorger oder das Amt für Abfallwirtschaft, um die Abholung gewährleisten zu können.

Wo Sie Restabfallsäcke kaufen können, erfahren Sie im Abfallratgeber oder unter den Tel. 0375 4402-26111 bzw. 26117.

Scharfkantige oder spitze Gegenstände dürfen nicht in die Abfallsäcke gefüllt werden. Beschädigte Abfallsäcke werden nicht eingesammelt!

 

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land

EGZ mbH
Bezeichnung: EGZ mbH
Adresse: Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
Telefon: 037603 521-38
Internet: http://www.egzmbh.de

Entsorgung in der Stadt Zwickau

ZUG Zwickauer Umweltdienste GmbH & Co. KG
Bezeichnung: ZUG Zwickauer Umweltdienste GmbH & Co. KG
Adresse: Reichenbacher Straße 142, 08056 Zwickau
Telefon: 0375 2731-0
Internet: http://www.z-u-g.de

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Entsorgung von Bioabfall

In die Bioabfallbehälter gehören alle kompostierbaren Abfälle aus Haushalten und Garten.

 

Hierzu gehören unter anderem:

  • Eier-, Zwiebel-, Obst- und Gemüseschalen
  • Kaffee- und Teesatz, Kaffee- und Teefilter
  • Baum-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt
  • Blumen, Pflanzen, Gras, Laub, Rinde
  • Stroh
  • Sägespäne

Bitte achten Sie darauf, dass weder Folien noch Asche oder Kehricht in die Bioabfallbehälter gehören. Diese entsorgen Sie bitte über den Restabfall oder gegebenenfalls über die Gelbe Tonne. Nicht kompostierbar sind gegarte oder gewürzte Speiseabfälle. Diese gehören in den Restabfallbehälter. Auch Windeln sind nicht kompostierbar und müssen daher - wie auch Tierfäkalien - über den Restabfall entsorgt werden.

 

Folgende Behältergrößen stehen Ihnen für die Entsorgung Ihres Bioabfalls zur Verfügung:

Abfallwirtschaft_Bioabfalltonne
  • 60-l-Abfallbehälter
  • 80-l-Abfallbehälter
  • 120-l-Abfallbehälter
  • 240-l-Abfallbehälter

 

Reinigung der Bioabfallbehälter:

Die Bioabfallbehälter werden einmal jährlich gereinigt. Hierfür fallen für Sie keine zusätzlichen Gebühren an.

Der Tag der Reinigung ist gleichzeitig auch Entleerungstag. Bitte holen Sie Ihren Bioabfallbehälter an dem jeweiligen Tag nach der Entleerung nicht sofort zurück ins Grundstück, sondern lassen Sie diesen stehen, bis die Reinigung stattgefunden hat. Dies kann sich bis in die Abendstunden hinziehen.

Im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land findet die Reinigung in diesem Jahr vom 25. Juli bis 5. August 2011 statt. In der Stadt Zwickau erfolgt sie im Zeitraum vom 8. August bis 10. August 2011. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den entsprechenden Veröffentlichungen des Amtes für Abfallwirtschaft. 

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land und in der Stadt Zwickau

EGZ mbH
Bezeichnung: EGZ mbH
Adresse: Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
Telefon: 037603 521-11
Internet: http://www.egzmbh.de

Bei Erstentleerungen der Bioabfallbehälter wenden Sie sich zur Abstimmung bitte an den zuständigen Entsorger.

Bitte beachten Sie, dass die Bioabfallbehälter in den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Zwickauer Land und der Stadt Zwickau, die laut Tourenplan Dienstags abgefahren werden,  nur auf Abfrage entsorgt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Entsorger in Verbindung.

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Entsorgung von Verkaufsverpackungen


Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen im Landkreis Zwickau erfolgt über die Gelben Tonnen. Diese werden nicht seitens des Landkreises finanziert, sondern über die in Sachsen zugelassenen Dualen Systeme. Das sind Rücknahmesysteme, welche das Erfassen, Sortieren und Verwerten von Verkaufsverpackungen organisieren.

Seit dem Jahr 2009 sind die Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen (hierzu können auch Gewerbe gehören) verpflichtet, in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen bei einem der derzeit neun Dualen Systeme (in Sachsen) zu lizenzieren. Hierfür fällt ein Lizenzentgelt an, durch welches die Erfassung, Sortierung und Verwertung dieser Verkaufsverpackungen finanziert werden. Das entsprechende Lizenzentgelt ist im Kaufpreis der verpackten Produkte einkalkuliert und wird daher vom privaten Endverbraucher (das können auch Gewerbe sein) bereits beim Kauf entrichtet.

Daher müssen Sie für diese Leistung keine Abfallgebühren an den Landkreis Zwickau zahlen.

 

Folgende Abfälle werden über die Gelben Tonnen entsorgt:

Abfallwirtschaft_Gelbe Tonne
  • Arzneimittelblister
  • Baumwollbeutel und –netze
  • Kunststoffverpackungen (z. B. Joghurtbecher, Eisbehälter, Schalen, Verpackungen von Süßigkeiten, Shampooflaschen, entleerte und trockene Farbeimer, Nachfüllpacks, Tuben)
  • Aluminiumverpackungen (Konserven-, Tierfutter-, Getränke- und Cremedosen)
  • Verpackungen von Tiefkühlkost (z. B. Fischstäbchenverpackungen)
  • Schaumstoffe (Obst- und Gemüseschalen, Styropor bspw. zum Schutz von Elektrogeräten)
  • Verbundstoffe (Getränkekartons)
  • Verschlüssen von Flaschen und Gläsern
  • Wickeldosen (Cappuccino, Chips)

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die entsorgten Verpackungen sollen zwar nicht gespült, aber restentleert sein. Gefüllte oder stark verschmutzte Verpackungen entsorgen Sie bitte über den Restmüll.
  • Bitte keine Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen, ineinander stapeln.
  • Verpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (wie Joghurtbecher) bitte nach Materialien trennen (z. B. bei Joghurtbechern die Deckel entfernen).
  • Getränkekartons bitte flach zusammenfalten.

Da die Finanzierung der Gelben Tonnen wie oben beschrieben nur über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen erfolgt, dürfen Produkte nicht in die Gelben Tonnen entsorgt werden, auch wenn sie aus den selben Materialien bestehen, wie die Verkaufsverpackungen.

 

Nicht in die Gelben Tonnen dürfen daher:

  • Kunststoffspielzeug
  • Frischhaltefolie
  • Baustyropor
  • Kunststoff-Autoteile

Leere Ölbehälter (Motoren-, Getriebeöl, mineralisches Altöl) entsorgen Sie aufgrund des anhaftenden Öls bitte im Handel oder am Schadstoffmobil.

 

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land und in der Stadt Zwickau

Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Adresse: Flurstraße abseits, 08056 Zwickau
Telefon: 0375 27732-0
Internet: http://www.veolia-umweltservice.de

Wenn das Volumen Ihrer Gelben Tonne vorübergehend nicht ausreicht, der Entleerungstermin verpasst wurde, oder die Entleerung aufgrund von Beparkung oder Schnee- und Eisglätte nicht möglich war können Sie Gelbe Säcke zur Aufnahme der weiteren Verpackungen nutzen. Diese erhalten Sie kostenlos beim Entsorger.

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Entsorgung von Altpapier


Das Altpapier wird im Landkreis Zwickau mittels haushaltsnaher Blauer Tonnen erfasst. Es stehen Behälter in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.

 

In die Blaue Tonne gehört unter anderem:

Abfallwirtschaft_Blaue Tonne
  • Briefe, Briefumschläge, Postkarten
  • Taschenbücher (ohne Harteinband), Kataloge
  • Faltschachteln, Kartons
  • Zeitungen, Zeitschriften, Werbezeitschriften
  • Papiertüten
  • Schulhefte, Notizblöcke
  • sauberes Einwickel- und Knüllpapier
  • Kalender (ohne Leder, Metall, Plastik, u. Ä.)

Da zum Altpapier auch Verpackungen (wie Schuhkartons, Keksverpackungen, Teebeutelverpackungen) gehören, wird nur ein Teil der Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung des Altpapiers über die Sockelgebühr gedeckt. Die Dualen Systeme (siehe unter Entsorgung von Verkaufsverpackungen) finanzieren den restlichen Anteil der Kosten. Für die Entleerung der Blauen Tonnen wird daher keine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land
sowie in den folgenden Teilen der Stadt Zwickau:
Äußere Dresdner Straße, Bahnhofstraße, Bockwa, Brand, Cainsdorf, Geinitzsiedlung, Hüttelsgrün, Innenstadt, Schloßparksiedlung, Teilgebiet Marienthal (nur Dr.-Karg-Straße, Steinpleiser Straße und Robert-Koch-Straße), Maxhütte,  Neuplanitz, Niederplanitz, Oberplanitz, Oberhohndorf, Pöhlau, Reichenbacher Straße, Rottmannsdorf, Schedewitz

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land und in der Stadt Zwickau

EGZ mbH
Bezeichnung: EGZ mbH
Adresse: Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
Telefon: 037603 521-11
Internet: http://www.egzmbh.de

Entsorgung in den folgenden Gebieten der Stadt Zwickau:
Auerbach, Crossen, Eckersbach, Gewerbegebiet Kopernikusstraße, Hartmannsdorf, Marienthal (außer Dr.-Karg-Straße, Steinpleiser Straße und Robert-Koch-Straße), Mosel, Niederhohndorf, Nordvorstadt (ab Dr.-Friedrichs-Ring), Oberrothenbach, Schlunzig, Schneppendorf, Vogelsiedlung, Weißenborn

KECL GmbH
Bezeichnung: KECL GmbH
Adresse: Ringstraße 36B, 08371 Glauchau STT Reinholdshain
Telefon: 03763 404-202
Internet: http://www.kecl.de

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Überlassungspflicht von Papier, Pappe und Kartonagen aus privaten Haushalten:

Immer wieder bieten verschiedene Gewerbetreibende den Aufkauf von Altpapier, insbesondere von Druckerzeugnissen als „Rosinen" der Papierfraktion, gegen Entgelt im Landkreis Zwickau an.

Doch halt!

Für die Erfassung von Altpapier wird jedem Grundstück im Landkreis Zwickau mindestens eine Blaue Tonne zur Verfügung gestellt. In der Sockelgebühr sind somit auch Vorhaltekosten für die Papierentsorgung einkalkuliert. Die Reduzierung der entsprechenden Sammelmenge führt zwangsläufig zu einer geringeren Sammelleistung sowie zu geringeren Einnahmen aus dem Verkauf des Altpapieres. Dadurch sinkt nicht nur die Effektivität der Papiersammlung. Gleichzeitig stehen den konstanten Vorhaltekosten geringere Einnahmen gegenüber, die über die Abfallgebühren zu decken sind.

Darüber hinaus unterliegt der Papiermarkt Schwankungen, wie derzeit gut spürbar. Gewerbliche Papieraufkäufer treten nur in Zeiten guter Preise in Erscheinung und gefährden dann das gesamte vom Landkreis eingeführte Sammelsystem.


 

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Hinweise für die Befüllung und Bereitstellung der haushalts- oder grundstücksnahen Abfallbehälter


Zu den haushaltsnahen Abfallbehältern zählen die Restabfall- und Bioabfallbehälter sowie die Gelben und Blauen Tonnen.

Diese dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt, da beim Kippen des Behälters der überfüllte Anteil des Abfalls herausfällt. Bei Restabfall- und Bioabfallbehälter kommt hinzu, dass nur die Leerungsgebühr für das Fassungsvermögen – und nicht für zusätzlich bereitgestellten Abfall – im Gebührenbescheid erhoben wird. Das führt dazu, dass die Kosten für die Entsorgung des überfüllt bereitgestellten Abfalls zulasten aller Gebührenzahler umgelegt werden müssen.

 

Nicht restentleerte Abfallbehälter:


Vor allem in den Wintermonaten kommt es verstärkt vor, dass Abfallbehälter nach der Leerung nicht vollständig entleert sind.

Eine ordnungsgemäße Befüllung ist Voraussetzung für die Entleerung der Abfallbehälter. Hierfür ist der Nutzer des Behälters selbst verantwortlich. Das Entsorgungspersonal ist nicht verpflichtet, den Abfall von Hand aus den Behältern zu lösen. Es ist die Pflicht des Abfallbesitzers, die Voraussetzungen für eine restlose Entleerung zu schaffen.

§ 23 der derzeit geltenden Abfallwirtschaftssatzung regelt hierzu folgendes:

(1) Wird die Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügungen, Betriebsstörungen, betriebsnotwendiger Arbeiten, Arbeitskampfmaßnahmen oder sontsiger betrieblicher Gründe vorübergehend eingeschränkt, unterbrochen, verspätet oder nicht durchgeführt, so besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich der Inhalt von Abfallbehältern aus Gründen, die der Landkreis nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht entleeren lässt (übermäßiges Verdichten, Einfrieren u. ä.).

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Lösen Sie anhaftenden Abfall vom Boden des Abfallbehälters, bevor Sie diesen neu befüllen.
  • Um erneutes Ankleben zu verhindern, bedecken Sie den Boden des Restabfallbehälters mit Knüllpapier o. Ä. und geben Sie Restabfälle nur in Plastikbeuteln verpackt in die Behälter.
  • Geben Sie keine feuchten oder nassen Abfälle in die Abfallbehälter.
  • Abfälle weder verdichten noch einstampfen.
  • Wählen Sie die Zeiten zwischen den Entleerungen nicht zu groß. Veranlassen Sie gegebenenfalls den Tausch in einen kleineren Behälter.

 

Bereitstellung von Abfallbehältern:


Gemäß § 16 Absatz 1 der derzeit geltenden Abfallwirtschaftssatzung sind Abfallbehälter mit einer Nenngröße bis 1.100 l am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr frei zugänglich, in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand oder zum nächstmöglichen Halteplatz des Entsorgungsfahrzeuges so bereitzustellen, dass eine Entsorgung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust gewährleistet ist.

Auch wenn erfahrungsgemäß die Tour zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, müssen die Abfallbehälter schon um 7:00 Uhr bereit stehen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Tonnen jeweils zur gleichen Zeit geleert werden.


Hinweise für die Entsorgung der Blauen Tonnen im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land:

Da im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land für die Entsorgung der Blauen Tonnen ein Seitenladerfahrzeug eingesetzt wird, müssen diese gesondert bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Die Behälter müssen frei zugänglich sein. Sie sollen in der ersten Reihe stehen. Stellen Sie diese bitte auch nicht zwischen Restaball- und Bioabfallbehälter oder hinter parkende Fahrzeuge. Ebendies gilt für Schneehäufen.
  • Bitte stellen Sie die Behälter paarweise ab. Wenn möglich sollten maximal zwei Behälter direkt nebeneinander gestellt.
  • Die Behälter müssen geschlossen bereit stehen und mit der Deckelöffnung zur Straße zeigen (siehe Pfeil auf dem Deckel).
  • Sie müssen am Straßenrand/an der Bordsteinkante bereit gestellt werden, sodass noch genügend Platz für Fußgänger auf dem Gehweg bleibt.
  • In Einbahnstraßen müssen die Behälter immer in Fahrtrichtung rechts stehen.

 

Abfallwirtschaft_Seitenlader

Seitenladertechnik


Kann ein Grundstück nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen angefahren werden, sind die Abfallbehälter an der nächsten vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle bereitzustellen. So sieht es neben § 16 Absatz 2 der Abfallwirtschaftssatzung auch die Rechtssprechung vor!

Zu den unzumutbaren Bedingungen gehört auch das Rückwärtsfahren!

Dies bedeutet auch, dass die Abfallbehälter zum genannten Zeitpunkt aus den Umfriedungen heraus gestellt sein müssen.

In besonderen Fällen ordnet der Landkreis Zwickau einen Stellplatz zur Bereitstellung an. Dies trifft vor allem bei Baustellen und für bestimmte Straßenzüge im Winterhalbjahr zu.

 

Achtung bei Baustellen:

BaustellenSchild


Wenn eine Baustelle durch Sperrscheibe gekennzeichnet ist, fahren Entsorgungsfahrzeuge nicht in den Baustellenbereich hinein. Dieses Verkehrszeichen schreibt ein „Fahrverbot" für Fahrzeuge aller Art vor. Auch bei zugelassenem Anliegerverkehr kann nicht in jedem Fall eine Anfahrt erfolgen. Entsorgungsfahrzeuge haben einen anderen Gesamtaufbau als sonstige LKWs. Die Schüttvorrichtung hat zum Erdboden nur einen geringen Freiraum und kann daher an Straßenabsätzen oder Unebenheiten hängen bleiben. Dadurch können Sachbeschädigungen am Fahrzeug entstehen. Auch Beschädigungen an der eingerichteten Baustelle (aufgestellte Gegenstände, Verdichtung des Untergrundes bei geöffneten Straßen und damit möglicherweise Beschädigung von Rohrleitungen o. Ä.) können nicht ausgeschlossen werden. Im Schadensfall ergibt sich die persönliche Haftung des Fahrers. Aus diesem Grund kann vom Entsorgungspersonal nicht verlangt werden, dass Baustellenbereiche befahren werden.

Stellen Sie in diesen Fällen bitte Ihre Abfallbehälter vor bzw. nach dem Baustellenbereich bereit, so dass ein problemloses Anfahren durch die Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet ist. Verwenden Sie, wenn erforderlich, zugelassene Abfallsäcke.

Bestehen Baustellen über einen längeren Zeitraum, so sorgt das Amt für Abfallwirtschaft in Abstimmung mit den betreffenden Kommunen und Entsorgungsfirmen dafür, dass vor bzw. nach dem Baustellenbereich 1.100-l Gelbe und Blaue Tonnen für die allgemeine Nutzung aufgestellt werden. Hierfür setzten Sie sich bitte mit dem Amt für Abfallwirtschaft in Verbindung. Die Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter zur Leerung muss jedoch durch den Nutzer selbst erfolgen.


 

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Entsorgung von Sperrmüll

Wenn Sie Sperrmüll zu entsorgen haben, so füllen Sie bitte die Entsorgungskarte für Sperrmüll aus und senden diese an das Amt für Abfallwirtschaft.

Die Entsorgung von Sperrmüll kann pro Haushalt und Gewerbe einmal jährlich von den Überlassungspflichtigen beantragt werden. Die Entsorgungskosten sind in der Sockelgebühr einkalkuliert. Daher sind für die einmal jährliche Entsorgung keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Abfallwirtschaft_Sperrmüll
  • Melden Sie Ihre Sperrmüllentsorgung rechtzeitig an! Trotz intensiver Bemühungen können kurzfristige Termine nicht immer realisiert werden.
  • Der Überlassungspflichtige hat Anspruch darauf, dass der bei ihm anfallende Sperrmüll innerhalb eines Monats nach Zugang der Sperrmüllkarte beim Amt für Abfallwirtschaft abgeholt wird. Der Abholtermin wird Ihnen rechtzeitig vom zuständigen Entsorgungsunternehmen schriftlich oder telefonisch bekannt gegeben.
  • Zum Sperrmüll gehören nur Wohnungseinrichtungsgegenstände; jedoch keine Abfälle aus Aus- und Umbaumaßnahmen oder Sanierungen.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Schrott (bspw.: Töpfe, Wannen, Fahrräder, Metallteile und -gefäße)
    • Schrotthändler
  • Elektro(nik)-Altgeräte (bspw.: Gefrierschränke, Kühlschränke, Boiler, Fernseher, Computer)
    • Sammelstellen oder Entsorgungskarte für Elektro(nik)-Altgeräte
  • Heiztechnik (bspw.: Heizkessel, Heizkörper)
    • Schrotthändler
  • Modernisierungsabfälle (bspw.: Tapeten, Tapetenreste)
    • Restabfallbehälter
  • Bauabfälle (bspw.: Bauschutt, Fenster, Türen, Fliesen, Dämmungen und Verkleidungen, Paneele, Laminat, Deckenplatten)
    • Entsorgungsunternehmen
  • Sanitärkeramik (bspw.: Waschbecken, WC-Becken, Badewannen, Duschkabinen)
    • Entsorgungsunternehmen



Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land

EGZ mbH
Bezeichnung: EGZ mbH
Adresse: Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
Telefon: 037603 521-38
Internet: http://www.egzmbh.de

Entsorgung in der Stadt Zwickau

Fehr Umwelt Ost GmbH
Bezeichnung: Fehr Umwelt Ost GmbH
Adresse: Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau
Telefon: 03762 9509-14
Internet: http://www.fehr.de

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Entsorgung von Grünabfall

Grünabfälle werden nicht mehr durch den Landkreis Zwickau entsorgt. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die verschiedenen Entsorgungsfirmen.

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Entsorgung von Schadstoffen


Schadstoffe oder auch „Problemabfälle" genannt, sind Abfälle, die bei Ihrer Entsorgung Gefährdungen für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können. Eine separate und fachgerechte Entsorgung macht sich deshalb erforderlich, um diese Gefahren unter Kontrolle zu halten. Daher müssen diese Abfälle nach eigenem Wissensstand getrennt gesammelt und dem Personal am Schadstoffmobil übergeben werden.

Die Abgabe von Schadstoffen am Schadstoffmobil ist für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden, da die Kosten der Schadstoffentsorgung in der Sockelgebühr enthalten sind.

Zu den Schadstoffen gehören unter anderem Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- und lösungsmittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste, Säuren, Laugen, Salze.

Diese Produkte sind in der Regel mit einem der folgenden Symbole gekennzeichnet:

Abfallwirtschaft_Gefahrenzeichen

Gefahrenzeichen

Einsatzzeiten des Schadstoffmobils

Es besteht die Möglichkeit, immer am zweiten Samstag jeden Monats in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Zwickau auf dem Platz der Völkerfreundschaft (gegenüber den Kunstsammlungen), Schadstoffe am Schadstoffmobil abzugeben.

Zusätzlich findet zweimal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung in den einzelnen Stadtteilen bzw. Orten statt. Die Termine werden rechtzeitig veröffentlicht.

Doch halt:

Abfallwirtschaft Farbeimer

Nicht jedes leere Gebinde oder jede leere Verpackung mit einem der genannten Symbole muss zum Schadstoffmobil:

  • Vollständig entleerte Verkaufsverpackungen (z. B. Farbeimer) entsorgen Sie bitte über die Gelbe Tonne. Eine Ausnahme stellen entleerte Ölgebinde (Motoren- und Getriebeöl, mineralisches Altöl) dar. Diese sind am Schadstoffmobil abzugeben.
  • Eingetrocknete und schadstoffarme Dispersionsfarben (wasserlösliche Farben) können Sie über den Restmüll entsorgen.


Nicht zum Schadstoffmobil gehören außerdem:

  • Bauabfälle, Dachpappe, Wellasbest 
    • Entsorgungsunternehmen
  • Gasentladungslampen (bspw. Energiesparlampen und Leuchtsstoffröhren)
    • Sammelstelle für Elektro(nik)altgeräte
  • Batterien
    • Sammelstellen im Handel und den Kommunen
  • Medikamente
    • Rückgabe in der Apotheke (wenn diese angenommen werden, ansonsten Schadstoffmobil)
  • Altöl
    • Rückgabe in den Verkaufsstellen in der Menge des gekauften Frischöls

 

Entsorgung im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land

Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, Bereich Schadstoffsammlung
Bezeichnung: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, Bereich Schadstoffsammlung
Adresse: Gewerbegebiet Magdeburger Straße, 39291 Ziepel
Telefon: 039224 94319
Internet: http://www.remondis-industrie-service.de/

Entsorgung in der Stadt Zwickau

Nehlsen GmbH & Co. KG
Bezeichnung: Nehlsen GmbH & Co. KG
Adresse: Industrie- und Gewerbegebiet, Straße A Nr. 24, 02991 Lauta
Telefon: 035722 354-0
Internet: http://www.nehlsen.com

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Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten


Elektro- und Elektronik-Altgeräte können Sie bei einer der nachstehend genannten Sammelstellen kostenlos abgeben:

Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Adresse: Flurstraße abseits, 08056 Zwickau
Telefon: 0375 27732-0
Internet: http://www.veolia-umweltservice.de/
Öffnungszeiten:
  • Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr

EGZ mbH
Bezeichnung: EGZ mbH
Adresse: Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf
Telefon: 037603 521-0
Internet: http://www.egzmbh.de/
Öffnungszeiten:
  • Montag - Freitag: 06:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Fehr Umwelt Ost GmbH
Bezeichnung: Fehr Umwelt Ost GmbH
Adresse: Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau
Telefon: 03762 9509-0
Internet: http://www.fehr.de/
Öffnungszeiten:
  • von Januar bis März und von Oktober bis Dezember: Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
  • von April bis September: Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr

Firma Recom
Bezeichnung: Firma Recom
Adresse: Freistraße 5 f, 08412 Werdau OT Steinpleis
Telefon: 03761 5440
Öffnungszeiten:
  • Montag bis Donnerstag: 06:30 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 06:30 bis 13:15 Uhr
  • und nach Vereinbarung

KECL GmbH
Bezeichnung: KECL GmbH
Adresse: Ringstraße 36, 08371 Glauchau STT Reinholdshain
Telefon: 03763 404-0
Internet: http://www.kecl.de
Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

 


KECL GmbH
Bezeichnung: KECL GmbH
Adresse: Jägerstraße 2A, 09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon: 03763 404-0
Internet: http://www.kecl.de
Öffnungszeiten:

Mittwoch : 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr


Nur wer eine Abholung direkt am Grundstück wünscht, füllt die Entsorgungskarte für Elektro(nik)-Altgeräte aus und sendet diese wie angegeben an das Amt für Abfallwirtschaft.

Die Transportgebühr beträgt für jeweils ein Elektro-/Elektronikaltgerät 10,00 EUR. Der Abholtermin wird dem Kunden vom Amt für Abfallwirtschaft direkt bekannt gegeben.

Über die Transportgebühr wird entweder ein gesonderter Gebührenbescheid erstellt oder diese wird im folgenden Abfallgebührenbescheid mit aufgeführt.


 

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Entsorgung von Glas

Abfallwirtschaft_Glas


Die Wiederverwendung von Altglas aus Glasbehältnissen zur Herstellung neuer Glasbehältnisse bringt nicht nur eine Energieersparnis von 25 % mit sich, sondern schont zusätzlich natürliche Ressourcen, da Altglas 1:1 in Neuglas umgesetzt werden kann.

Immer wieder wird Flachglas in die Wertstoffcontainer für Altglas eingeworfen, oder aufgrund der zu kleinen Öffnung neben den Containern abgelagert. Aufgrund der chemischen Zusammensetzung dürfen Flachglas und Kristall-/Trinkgläser jedoch nicht mit Verpackungen aus Glas - sprich Glasbehältnissen - vermischt werden. Flachglas hat einen höheren Schmelzpunkt als Behälterglas. Fensterglas enthält Inhaltsstoffe wie Kitt, Metall, Holz oder Draht und ist überdies leicht bläulich eingefärbt. Trinkgläser enthalten einen großen Anteil Blei. Aus diesen Gründen sind die genannten Glasarten nicht für die Wiederverwertung zu Behälterglas (Glasverpackungen) geeignet, da sie zu Verunreinigungen führen. Derartiges Glas entsorgen Sie bitte über den Restabfall oder über eine Entsorgungsfirma.

Unabhängig davon muss Behälterglas getrennt nach Farben in die Altglascontainer entsorgt werden. Diese Farbtrennung ist für den Recyclingprozess wichtig, da Weißglas durch Buntglas eingefärbt und Buntglas durch Weißglas entfärbt wird.

Blaues, rotes oder weiteres andersfarbiges Glas entsorgen Sie bitte in den Container für Grünglas, da diese Glasart derartige Verfärbungen am besten verträgt.


 

Abfallwirtschaft_Altglas

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Entsorgung von Batterien

GRS Batterien
GRS Batterien


Batterien enthalten Schwermetalle wie Blei, Nickel, Cadmium oder Lithium. Diese sind nicht nur Schadstoffe, sondern auch wertvolle Rohstoffe.

Die Entsorgung von Batterien über den Hausmüll ist verboten und stellt eine große Belastung für die Umwelt dar.

Akkus und Batterien werden über die sogenannten „Sammelstellen" zurückgenommen. Das sind Verkaufstellen, welche Batterien anbieten oder Kommunen. Diese sind zur kostenlosen Rücknahme gebrauchter Batterien verpflichtet. Dies gilt sowohl für haushaltsübliche Batterien und Akkus als auch für Starterbatterien von Fahrzeugen. Dazu steht in den Verkaufseinrichtungen sowie im Amt für Abfallwirtschaft die „grüne Box" bereit.

Nutzen Sie diese kostenlosen Annahmemöglichkeiten. Sie stehen allen Bewohnern und Gewerbetreibenden im Landkreis zur Verfügung.

Das GRS Batterien – das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien organisiert diesen Service der kostenlosen Batterierücknahme, bestehend aus Abholung, Sortierung und Verwertung.

Nähere Informationen zum GRS Batterien sowie zur Entsorgung von Batterien erhalten Sie unter http://www.grs-batterien.de/.


 

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Entsorgung von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

"Die kommen mir nicht in die Tonne"

Entsorgung

Quelle: Lightcycle "Sauberes Licht, sauber recycelt."

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (sogenannte Gasentladungslampen) halten in immer mehr Haushalten Einzug. Die sich durch höhere Lebensdauer auszeichnenden Lampen stellen bei der Entsorgung jedoch besondere Anforderungen. Wie Batterien enthalten auch Gasentladungslampen in geringen Mengen Schadstoffe und dürfen aus diesem Grund nicht über den Restabfall entsorgt werden.

Resultierend aus der gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller zur Rücknahme und Entsorgung von Gasentladungslampen wurde die LIGHTCYCLE Retourlogistik und Service GmbH als Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Lampenhersteller gegründet. Diese hat deutschlandweit gewerbliche Sammelstellen eingerichtet, welche Sie unter http://www.lightcycle.de/ finden. Unter dieser Adresse erhalten Sie auch weitere Informationen zu LIGHTCYCLE und der Entsorgung von Gasentladungslampen.

Gasentladungslampen zählen zu den Elektrogeräten und können auch an den vom Landkreis Zwickau eingerichteten Elektro- und Elektronikaltgeräte-Sammelstellen abgegeben werden.


 

Lampenarten

Quelle: Lightcycle "Sauberes Licht, sauber recycelt."

Abfallentsorgung_Lichtzeichen

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Entsorgung von CDs und DVDs

Abfallwirtschaft_Blueboxx


Alte CDs und DVDs bestehen aus hervorragend verwertbarem Material und sind viel zu schade, um im Restabfallbehälter zu verschwinden.

Blueboxx, die Gesellschaft für CD Recycling mbH, steht für deutschlandweite, zeitgemäße und professionelle Rücknahme von CDs und DVDs, um diese einer Verwertung zuzuführen. Dazu werden Sammelbehälter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Entsorgung haushaltsüblicher Mengen stehen Ihnen an folgenden Standorten "Blueboxxen" bereit: 

  • im Landratsamt Zwickau, Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, vor Zimmer 123;
  • im Landratsamt Zwickau, Verwaltungszentrum in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, im Bürgerbüro;
  • im Landratsamt Zwickau, Verwaltungszentrum in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 2, Eingangsbereich sowie im Haus 7, nach Zimmer 105;
  • in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.  

Fallen bei Ihnen regelmäßig größere Mengen alter CDs oder DVDs an oder wollen Sie Ihren Kunden eine "Blueboxx" zur Verfügung stellen, so setzten Sie sich bitte mit dem Amt für Abfallwirtschaft unter Tel. 0375 4402-26111 oder 26117 in Verbindung.

Um den unbefugten Zugriff auf Ihre gespeicherten Daten zu verhindern, versehen Sie die Unterseite der CDs oder DVDs mit breiten Kratzern.

Neu: Ab sofort können auch ausgediente Handys in die Blueboxx gegeben werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter http://www.blueboxx.info/.

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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Abfallentsorgung

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