Landkreis Zwickau

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Gebühren und Satzungen

Die Abfallgebühren

gültig seit dem 1. Januar 2011

Sockelgebühr

In der Sockelgebühr sind neben den Vorhaltekosten der Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau unter anderem auch die Kosten der folgenden Leistungen enthalten:         

  • Bereitstellung von Rest- und Bioabfallbehältern sowie Blauen Tonnen;
  • Entsorgung von Altpapier;
  • Entsorgung von Schadstoffen;
  • Entsorgung von Sperrmüll;
  • Betrieb der Sammelstellen für Elektro(nik)-altgeräte;
  • Nachsorge von Deponien;
  • Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit;
  • Nachsorge und Rekultivierung der Halde 10 (nur in der Stadt Zwickau).

Die Höhe der Sockelgebühr bemisst sich:

in den ehemaligen Landkreisen Chemnitzer und Zwickauer Land:
nach der Anzahl der auf dem Grundstück meldeamtlich erfassten Personen und beträgt 24,00 Euro je Person und Jahr.

in der Stadt Zwickau: nach der Größe des genutzten Restabfallbehälters und beträgt je Behälter und Kalenderjahr:

Behältergröße  Sockelgebühr 
60 l  32,16 Euro 
80 l  42,96 Euro 
120 l  64,44 Euro 
240 l  129,00 Euro 
1.100 l  591,24 Euro 
2.500 l  1.343,64 Euro 
5.000 l  2.687,40 Euro 
dauerhafte Nutzung von 70 l-Restabfallsäcken  37,56 Euro 

                                                                                                       

Entsorgung von Restabfall

Die Restabfallgefäßgebühr bemisst sich nach der Größe des genutzten Abfallbehälters und beträgt je Entleerung:

Behältergröße  Restabfallgefäßgebühr 
60 l  2,25 Euro 
80 l  3,00 Euro 
120 l  4,50 Euro 
240 l  9,00 Euro 
360 l  13,50 Euro 

1.100 l 

40,84 Euro * 
2.500 l  93,75 Euro 
5.000 l  187,50 Euro 
70 l-Restabfallsäcke  2,63 Euro 

* Diese Gebührenhöhe gilt, soweit der im Behälter befindliche Abfall eine Masse von 250 kg nicht übersteigt. Andernfalls werden zusätzlich zu dieser Gebühr je 10 kg angefangene Nettomasse (der 250 kg übersteigenden Masse) 1,63 Euro erhoben.

 

Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse

Sofern die auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter durch eine private Müllschleuse umhaust sind und das beauftragte Entsorgungsunternehmen die Behälter zum Zweck der Entleerung aus diesen Müllschleusen herausholt und anschließend wieder zurückstellt, wird je Restabfallbehälter eine Zusatzgebühr in Höhe von 1,19 Euro fällig.

 

Zusatzgebühr Behälterumstellung

Wird die Restabfallbehälterausstattung auf einem Grundstück durch Neuaufstellung, Abzug oder Austausch von Restabfallbehältern verändert, fallen Zusatzgebühren für Behälterumstellungen an.

Diese bemessen sich nach der Größe des genutzten Abfallbehälters und betragen je Behälter:

Behältergröße  Zusatzgebühr Behälterumstellung 
60 l bis 360 l  8,20 Euro 
1.100 l  41,00 Euro 
2.500 l  147,01 Euro 
5.000 l  179,74 Euro 

Werden Behälter aufgestellt oder abgezogen, ist die Größe des jeweils betroffenen Behälters maßgeblich. Bei einem Austausch von zwei Behältern unterschiedlichen Volumens wird die Zusatzgebühr lediglich ein Mal erhoben. In diesem Fall bemisst sie sich nach der Größe des größeren Behälters.

 

Entsorgung von Bioabfall

Die Kosten der Bereitstellung eines Bioabfallbehälters ist in der Sockelgebühr für die Restabfallbehälter enthalten. Daher ist die Aufstellung nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Lediglich die Entleerung der Bioabfallbehälter ist mit einer Bioabfallgefäßgebühr belegt. Diese bemisst sich nach der Größe der genutzten Bioabfallbehälter und beträgt je Entleerung:

Behältergröße  Bioabfallgefäßgebühr
60 l   2,03 Euro 
80 l  2,70 Euro 
120 l  4,05 Euro 
240 l  8,10 Euro 

 

Gebührenschuldner der Abfallgebühren...

...(bestehend aus Sockel-, Rest- und Bioabfallgefäßgebühr sowie den Zusatzgebühren Mehraufwand Müllschleuse und Behälterumstellung) ist der Eigentümer oder Verwalter des Grundstückes, auf dem sich die aufgestellten Abfallbehälter befinden. Die Gebühren werden vom Eigentümer oder Verwalter des Grundstückes auf die Mieter bzw. Pächter umgelegt. Da die Umlegungskriterien vom Eigentümer oder Verwalter selbst bestimmt werden können, richten Sie Anfragen zur Gebührenhöhe bitte zunächst an Ihren Eigentümer oder Verwalter. Auch Veränderungen, die sich auf den Behälterbestand auswirken können (Zu- oder Wegzug, Geburten oder Sterbefälle), teilen Sie diesem bitte unverzüglich mit.

Gebührenschuldner der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte sowie der anfallenden Geühren, wenn bei der Sperrmüllentsorung Säcke bereitgestellt werden, ist der Besteller der Entsorgungsleisung.

                           

Entleerung der Gelben Tonne

Für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhebt der Landkreis Zwickau keine Gebühren. Die Kosten der Entleerung der Gelben Tonne sowie die Verwertung der dabei eingesammelten Verkaufsverpackungen bezahlen Sie bereits beim Einkauf mit. Die Finanzierung übernehmen die sogenannten Dualen Systeme.  

 

Entleerung der Blauen Tonne

Der kommunale Anteil der Kosten der Entsorgung der Papierabfälle aus den Blauen Tonnen ist in die Sockelgebühr einkalkuliert. Der verbleibende Anteil der Kosten wird von den Dualen Systemen finanziert, da auch Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen in die Blaue Tonne entsorgt werden. Für die Bereitstellung und die Entleerung der Blauen Tonnen fallen daher keine gesonderten Gebühren an.

 

Entsorgung von Sperrmüll

Jeder Haushalt kann ein Mal im Jahr eine Sperrmüllabholung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen.

 

Entsorgung von Schadstoffen

Die Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Mengen aus Haushalten und Gewerben ist kostenfrei.

 

Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten

Auch die Abgabe von Elektro(nik)-Altgeräten an den im Landkreis Zwickau eingerichteten Sammelstellen ist kostenfrei. Lediglich für die Abholung von Geräten vom Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro je Elektro(nik)-Altgerät an.

Abfallsatzungen und Abfallgebührensatzung

Abfallratgeber und Formulare für Behälterbestellung, Veränderungsmeldung, Entsorgung

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