
Wechselt der Grundstückseigentümer, so haben sowohl der bisherige als auch der neue Grundstückseigentümer dies innerhalb von 14 Tagen dem Amt für Abfallwirtschaft schriftlich mittels des Formulares Mitteilungs- und Auskunftspflichten bzw. über das Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft (nur in der Stadt Zwickau) mitzuteilen. Dies betrifft auch Eigentumswohnungen. Auch ein Wechsel der Hausverwaltung ist anzuzeigen.
Änderungen aus Aus- und Zuzügen muss der Grundstückseigentümer bzw. -verwalter lediglich dann dem Amt für Abfallwirtschaft mitteilen, wenn sich die Personenzahl auf dem betroffenen Grundstück dadurch ändert. Bleibt die Gesamtpersonenzahl gleich, ist keine Information erforderlich.
Wichtig für Mieter:
Mieter brauchen ihren Umzuges an das Amt für Abfallwirtschaft nicht zu melden, da der Grundstückseigentümer Gebührenschuldner ist. Jedoch sollte jede Veränderung dem Vermieter bzw. Verwalter mitgeteilt werden, da Neubestellung, Abzug oder Volumenveränderung von Restabfallbehältern nur der Grundstückseigentümer veranlassen kann.
Achtung: Die aufgestellten Abfallbehälter sind nunmehr ans Grundstück gebunden und dürfen bei einem Umzug nicht mitgenommen werden!

Beanstandungsaufkleber
1. Behälternummer notieren
2. Möglichst umgehend beim Amt für Abfallwirtschaft anrufen. Mitunter kann die Ursache telefonisch geklärt werden und die Leerung noch am gleichen Tag erfolgen.
3. In Sonderfällen muss ein Außendienst-Mitarbeiter den Sachverhalt vor Ort prüfen.
Achtung: Behälter ohne Behälternummer werden nicht geleert. Die Aufkleber mit den „Behälternummern" dürfen daher keinesfalls von den Restabfall- und Bioabfllbehältern entfernt werden!
Restabfall- und Bioabfallbehälter wie auch Blaue Tonnen müssen schriftlich durch den Grundstückseigentümer beantragt werden.
Entsprechende Bestellformulare liegen im Amt für Abfallwirtschaft aus bzw. können aus dem Abfallratgeber entnommen werden.
Die Formulare können auch heruntergeladen und ausgefüllt werden. Über das Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft kann ein Bestellantrag für das Gebiet Stadt Zwickau elektronisch übermittelt werden.

Behälteretikett
An den Restabfall- wie auch an den Bioabfallbehältern befindet sich ein weißer Aufkleber mit einem Strichcode und der Behälternummer. Dieser darf auf keinen Fall entfernt, zerstört oder unkenntlich gemacht werden!
Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte sich jeder Nutzer seine Behälternummer notieren und mit dem Gebührenbescheid bzw. mit der Betriebskostenabrechnung vergleichen.
Den Nutzern privater Müllschleusen wurden mit Übergabe des Transponders auch mitgeteilt, welche Müllschleusen von ihnen genutzt werden können.
Die Abfallbehälter werden im Landkreis Zwickau i. d. R. vierzehntäglich entleert. Die genauen Entleerungstage sind dem Tourenplan zu entnehmen.
Auf Antrag wurden für bestimmte Objekte in Großwohnanlagen geänderte Entsorgungstermine festgelegt, die ebenfalls im Tourenplan ersichtlich sind.
Achtung: Bei der Restabfall- und Bioabfallentsorgung wird jede Entleerung gezählt, egal ob die Behälter voll oder nur zum Teil befüllt zur Entleerung bereit gestellt sind. Wir empfehlen daher, die Restabfall- und Bioabfallbehälter nur vollständig gefüllt zur Entleerung bereit zu stellen.

Für die Entleerung der Restabfallbehälter erhebt der Landkreis Zwickau folgende Gebühren:
Nähere Informationen und die jeweiligen Gebührenhöhe gibt es unter Gebühren/Satzungen.

Gebührenbescheid Zwickau Stadt
Ja.
Die nachfolgend aufgeführten Abfallgebühren werden als ein Gebührenbescheid gegenüber dem Grundstückseigentümer zugestellt:
Der Bescheid über die Transportgebühr Elektro(nik)-Altgeräte geht direkt demjenigen zu, der diese Leistung in Anspruch nimmt.
Die bisherigen Möglichkeiten, Gebührenermäßigungen zu beantragen, sind mit dem Erlass der neuen Abfallgebührensatzung im Jahr 2010 weggefallen. Daher können keine Anträge auf Ermäßigung der Abfallgebühren mehr bewilligt werden.
Die Entsorgung sperriger Abfälle ist mittels Sperrmüllkarte beim Landkreis Zwickau zu beantragen. Die Sperrmüllkarte wurde mit dem Abfallratgeber an alle Haushalte versandt. Sie liegt auch im Amt für Abfallwirtschaft aus oder kann unter Formularen ausgedruckt werden.
Achtung: Bitte die richtige Karte für das jeweilige Entsorgungsgebiet abschicken.
Die Abholung ist ein Mal jährlich pro Haushalt bzw. Gewerbebetrieb ohne die Erhebung zusätzlicher Gebühren möglich. Die Kosten sind in der Sockelgebühr enthalten.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2011 gibt es keine vom Landkreis Zwickau betriebenen Wertstoffhöfe in der Stadt Zwickau mehr. Die Abgabe von Sperrmüll ist daher dort nicht mehr bzw. nur zu den privatrechtlich vom Unternehmen festgelegten Preisen möglich.
Nicht alle Fragen können hier beantwortet werden. Wenn die richtige Frage nicht dabei war, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft gern telefonisch oder persönlich zu den Öffnungszeiten zur Verfügung:
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen