Nach § 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Betreuungsbehörde mit Aufgaben betraut, die Volljährige betreffen.
Voraussetzung ist, dass eine psychische Krankheit, eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung vorliegt und die Betroffenen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Die Betreuungsbehörde wird vom Betreuungsgericht beauftragt, z. B. Sachverhaltsermittlungen durchzuführen, Stellungnahmen zu bestimmten Sachverhalten abzugeben, selbst Betreuungen zu führen und für ein ausreichendes Angebot an geeigneten Betreuern zu sorgen. Dies können ehrenamtliche Betreuer aus der Familie oder Fremde sein, Berufsbetreuer oder Mitarbeiter aus Betreuungsvereinen.
| Sitz: | Werdauer Straße 62 08056 Zwickau |
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| Postanschrift | Landkreis Zwickau Landratsamt PF 10 01 76 08067 Zwickau |
| Montag | geschlossen |
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| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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