Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen regelt die Aufgabenträgerschaft und die Finanzverantwortung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Aufgabenträger sind demnach
Die Aufgabenträger haben nach § 5 des ÖPNVG des Freistaates Sachsen in Abstimmung untereinander einen Nahverkehrsplan aufzustellen, zu beschließen und fortzuschreiben.
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 02.06.2010 wurde für den Landkreis Zwickau der aktuelle Nahverkehrsplan beschlossen. Der Nahverkehrsplan bildet für die Jahre 2010 bis 2015 den rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung des ÖPNV im Landkreis. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Zwickau stellt eine Fortführung der bisherigen Nahverkehrspläne aus den Landkreisen Chemnitzer und Zwickauer Land dar. Der Nahverkehrsplan steht zur Ansicht und zum Downloaden unter der nachfolgenden Eintragung zur Verfügung.
Stand vom 09. Januar 2012
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