Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Aufgaben
Jugendarbeit
Die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen.
Sie soll an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung
Jugendverbandsarbeit
Die
Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII orientiert sich inhaltlich an der
Jugendarbeit entsprechend § 11 SGB VIII. In den Jugendverbänden und -gruppen wird die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Arbeit ist vorwiegend auf Satzungszwecke und eigene Mitglieder ausgerichtet, hat aber auch offenen Charakter für interessierte Jugendliche. Durch Jugendverbände werden die Interessen der Jugendlichen gebündelt und zielgerichtet vertreten.
Angebote:
- Angebote zur Förderung von Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Aufbau eines Wertesystems,
- Förderung von Eigenverantwortlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschafsfähigkeit
- Individuelle Angebote zur Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähgkeit
- sozialraumorientierte Anregung und Unterstützung zur Selbstorganisation
- Planung, Zielorientierung in Regionalkonferenzen
Jugendarbeit
Dienstsitz Werdau, Königswalder Straße
| Sitz: |
Königswalder Straße 18
08412 Werdau |
| Postanschrift |
Landkreis Zwickau
Landratsamt
PF 10 01 76
08067 Zwickau |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
| * Termine nach Vereinbarung möglich |
| Montag |
geschlossen* |
| Dienstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch |
geschlossen* |
| Donnerstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag |
geschlossen* |
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