Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem, Einzelmaßnahmen der Jugendhilfe verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens geprüft und ggf. ein entsprechender Kostenbeitrag erhoben. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
| Sitz: | Königswalder Straße 18 08412 Werdau |
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| Postanschrift | Landkreis Zwickau Landratsamt PF 10 01 76 08067 Zwickau |
| * Termine nach Vereinbarung möglich | |
| Montag | geschlossen* |
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| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen* |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen* |
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen