Wurde das Führerscheindokument nicht durch unsere Behörde ausgehändigt, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich.
Ferner sind bei vor 1982 erteilten Fahrerlaubnissen die damals ausgehändigten Karten („VK30“) mitzubringen, sofern noch vorhanden.
Sollten Sie bei Verlust eines Führerscheines im Besitz einer Anzeige einer Polizeidienststelle über den verlorengegangenen oder sonst abhanden gekommenen Führerscheins sein, legen Sie diese bitte bei der Antragstellung mit vor.
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