Hinweis: Wurde das Führerscheindokument nicht durch unsere Behörde ausgehändigt, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich. Ferner sind bei vor 1982 erteilten Fahrerlaubnissen die damals ausgehändigten Karten („VK30“) mitzubringen, sofern noch vorhanden.
Wurde das Führerscheindokument durch unsere Behörde ausgehändigt und ist für die Erstellung eines EU-Kartenführerscheines eine andere Behörde zuständig, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich. Die Kartenabschrift kann durch untenstehendes Formular beantragt werden.
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen