bei Omnibussen bei Vollendung des 50. Lebensjahres -
Eignungsgutachten zur Personenbeförderung
bei Fahrgastbeförderung bei Vollendung des 60. Lebensjahres –
Eignungsgutachten zur Fahrgastbeförderung
Wurde das Führerscheindokument nicht durch unsere Behörde ausgehändigt, ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich.
Ferner sind bei vor 1982 erteilten Fahrerlaubnissen die damals ausgehändigten Karten ("VK30") mitzubringen, sofern noch vorhanden.
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen