Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist erforderlich für das Fahren
eines Taxis
eines Mietwagens
eines Krankenkraftwagens
eines PKW im Linienverkehr
bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
aktuelles Führungszeugnis für Behördenzwecke
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Nachweis über die erforderlichen Ortkenntnisse (bei Taxi generell für das Pflichtfahrgebiet erforderlich, ansonsten abhängig von Beförderungsart und Ortsgröße des Betriebssitzes – Auskunft erteilt die Fahrerlaubnisbehörde)
Eignungsgutachten Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Leistungstest)
Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe nur bei Krankenkraftwagen
Kartenführerschein (bei Altführerschein ist Umstellung zusätzlich erforderlich)