Landkreis Zwickau

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Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung

Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist erforderlich für das Fahren

  • eines Taxis
  • eines Mietwagens
  • eines Krankenkraftwagens
  • eines PKW im Linienverkehr
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • aktuelles Führungszeugnis für Behördenzwecke
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Nachweis über die erforderlichen Ortkenntnisse (bei Taxi generell für das Pflichtfahrgebiet erforderlich, ansonsten abhängig von Beförderungsart und Ortsgröße des Betriebssitzes – Auskunft erteilt die Fahrerlaubnisbehörde)
  • Eignungsgutachten Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Leistungstest)
  • Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe nur bei Krankenkraftwagen
  • Kartenführerschein (bei Altführerschein ist Umstellung zusätzlich erforderlich)

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