Landkreis Zwickau

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Begleitetes Fahren ab 17

Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Kinderausweis und Meldebescheinigung oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Sehtest
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Biometrisches Passbild
  • Fahrschule im Antrag benennen
  • Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten erforderlich (Beiblatt 1 - siehe unten)
  • Beiblatt 2 (siehe unten) ist von jeder im Beiblatt 1 benannten Begleitperson vollständig auszufüllen und eine Kopie des aktuellen Führerscheindokuments sowie des Personalausweises beizufügen

Fahrerlaubnis mit 17

Informationen:

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