Die Anträge sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde auszufüllen. Eine Unterschriftsleistung für die Herstellung des beantragten Führerscheins macht eine persönliche Abgabe Ihres Antrages erforderlich.
Die anfallenden Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Bei allen Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde muss immer ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.
Bei Fragen zur Fahrerlaubnis, wie zum Beispiel zur Fahrtauglichkeit, zur Ergänzung der Fahrerlaubnis, zu Ausnahmen, zur Höhe der jeweiligen Gebühr und anderem sollte immer erst in der Fahrerlaubnisbehörde nachgefragt werden, um Fehlhandlungen, unnötigen Mehraufwand und persönlichen Ärger zu vermeiden.
| Sachgebietsleiterin | Barbara Junker |
|---|---|
| Fax | 0375 4402-24329 |
| strassenverkehrsamt (at) landkreis-zwickau.de |
Für telefonische Anfragen steht Ihnen gern der Bürgerservice zur Verfügung.
| Sitz: | Gerhart-Hauptmann-Weg 2 08371 Glauchau |
|---|---|
| Postanschrift | Landkreis Zwickau Landratsamt PF 10 01 76 08067 Zwickau |
| Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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