Landkreis Zwickau

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Abfall Aktuell

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Abgabe von Elektro(nik)-Altgeräten kostenlos

Montag, 31. August 2009 (Abfallwirtschaft)

...sofern die Abgabe bei den Sammelstellen des Landkeises Zwickau erfolgt.

Aus gegebenem Anlass wird es dringend für erforderlich gehalten, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises auf ein noch immer aktuelles Problem aufmerksam zu machen.

Bereis seit dem Jahr 2005 gibt es das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - kurz das ElektroG. Nach diesem Gesetz sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, die Altgeräte aus privaten Haushalten und von Gewerbetreibenden zurückzunehmen und diese ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

Damit haben die Besitzer von Altgeräten diese einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Zu diesem Zweck wurden durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier der Landkreis Zwickau, Sammelstellen eingerichtet, an denen Elektro- und Elektronikaltgeräte anliefern werden kann. Bei der Anlieferung an diesen eingerichteten Sammelstellen darf kein Entgelt erhoben werden, das heißt Altgeräte kann man dort in jedem Fall kostenlos abgeben.

Davon ausgenommen ist lediglich eine Transportgebühr, welche erhoben wird, wenn die Geräte nicht selbst an den unten aufgeführten Sammelstellen abgegeben, sondern eine Abholung der Geräte veranlasst wurde.

Es ist darauf zu achten, dass die Geräte nur bei den genannten Sammelstellen abzugeben sind und auch auf Verlangen keinerlei Entgelt zu bezahlen ist. Sollte wider Erwarten doch einmal ein Entgelt von diesen Sammelstellen verlangt werden, so wird um Mitteilung an das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises gebeten.

Durch den neuen Zuschnitt des Landkreises Zwickau können Altgeräte an jeder eingerichteten Sammelstelle im Landkreis Zwickau abgeben werden. Nähere Informationen zu den eingerichteten Sammelstellen erhält man unter

  • Entsorgung der Abfallarten und der
  • Homepage der KECL GmbH

Welche Elektro(nik)-Altgeräte angenommen werden, können Sie dem

  • Anhang I zum ElektroG entnehmen.

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