Landkreis Zwickau

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Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Das Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz ist die Vollzugsbehörde für das Abfallrecht, für die Altlastenproblematik und den Bodenschutz auf dem Gebiet des Landkreises.

Als Grundlage für das Abfallrecht dienen hierzu die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG) und nachgeordnete Regelwerke, wie Landesgesetze. Der Schwerpunkt in diesem Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der Überwachung der gewerblichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Abfallrechts (z. B. gebrauchte Säuren und Laugen, Lackierabfälle) und der Bearbeitung von angezeigten illegalen Abfallablagerungen.

Nach der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 hat der Bodenschutz und die Altlastenproblematik eine eigene gesetzliche Grundlage erhalten. Ergänzend hat der Freistaat Sachsen ein Landesbodenschutz- und Abfallgesetz (SächsABG) erlassen.
Der Zweck des Gesetzes ist, die vielfältigen Funktionen (u.a. Lebensraum, Grundlage der Nahrungsmittelerzeugung, Schadstofffilter, Baugrund) des Bodens im Naturhaushalt und für die menschliche Nutzung zu sichern (vorsorgender Bodenschutz) oder wiederherzustellen (nachsorgender Bodenschutz). Das Gesetz verpflichtet  jedermann, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht entstehen können. 
Der nachsorgende Bodenschutz umfasst den Umgang mit altlastenverdächtigen Flächen. Darunter fallen Fragen zu Gefährdungsabschätzungen ebenso wie die Sanierung oder Überwachung von Altstandorten und Altablagerungen.


 

Sachgebietsleiterin Angelika Rothert
Telefon 0375 4402-26270
Fax 0375 4402-26219
E-Mail angelika.rothert (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Sitz: Werdau
Postanschrift Zum Sternplatz 7
08412 Werdau

Allgemeine Öffnungszeiten

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Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen


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