Als Grundlage für das Abfallrecht dienen hierzu die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG) und nachgeordnete Regelwerke, wie Landesgesetze. Der Schwerpunkt in diesem Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der Überwachung der gewerblichen Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Abfallrechts (z. B. gebrauchte Säuren und Laugen, Lackierabfälle) und der Bearbeitung von angezeigten illegalen Abfallablagerungen.
Nach der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1998 hat der Bodenschutz und die Altlastenproblematik eine eigene gesetzliche Grundlage erhalten. Ergänzend hat der Freistaat Sachsen ein Landesbodenschutz- und Abfallgesetz (SächsABG) erlassen.
Der Zweck des Gesetzes ist, die vielfältigen Funktionen (u.a. Lebensraum, Grundlage der Nahrungsmittelerzeugung, Schadstofffilter, Baugrund) des Bodens im Naturhaushalt und für die menschliche Nutzung zu sichern (vorsorgender Bodenschutz) oder wiederherzustellen (nachsorgender Bodenschutz). Das Gesetz verpflichtet jedermann, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht entstehen können.
Der nachsorgende Bodenschutz umfasst den Umgang mit altlastenverdächtigen Flächen. Darunter fallen Fragen zu Gefährdungsabschätzungen ebenso wie die Sanierung oder Überwachung von Altstandorten und Altablagerungen.
| Sachgebietsleiterin | Angelika Rothert |
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| Fax | 0375 4402-26219 |
| angelika.rothert (at) landkreis-zwickau.de | |
| Internet | http://www.landkreis-zwickau.de |
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| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
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