Landkreis Zwickau

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Beschwerden, Zuständigkeiten

Bei Problemen mit Luftverunreinigungen, Licht, Strahlen, Erschütterungen und ähnliche Umwelteinwirkungen von bestehenden Anlagen (genehmigungsbedürftigen sowie nicht genehmigungsbedürftigen) ist der erste Ansprechpartner das Umweltamt des Landkreises. Auf deren Anforderung wird die Anlage beurteilt und gegebenenfalls eine Emissions- und/oder Immissionsmessung durchgeführt. Die ermittelten Ergebnisse dienen als Grundlage für den Vergleich mit den geltenden Richtwerten bzw. Grenzwerten.

Zuständige Behörden

  • Für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): das Landratsamt  Zwickau
  • Bei größeren genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der Störfallverordnung oder dem Emissionshandelsgesetz unterliegen (zum Beispiel Stahlwerke, Chemiewerke): direkt die Landesdirektion Chemnitz.
  • Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen:
    das Sächsische Oberbergamt Freiberg

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