Als Erschütterungen werden im Bereich des Immissionsschutzes Schwingungen fester Körper in einem niedrigen Frequenzbereich bis 80 Hertz bezeichnet. Diese Einwirkungen können zu Belästigung der Bewohner führen. Die Ermittlung einwirkender Erschütterungen erfolgt mittels spezieller Messtechnik. Anzuwendendes Regelwerk für die Messung und Beurteilung von Erschütterung im Immissionsschutz ist die Norm DIN 4150, Teil 1-3.
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