Geruchsbelästigungen, Luftreinheit
Luftreinhaltung
Der Zustand der Luft und die damit verbundenen Bemühungen zu deren Reinhaltung rücken immer stärker in das Interesse der Öffentlichkeit.
Um die Belastungen der Luft mit Schadstoffen zu verringern, verfolgt das Bundes-Immissionsschutzgesetz drei Ansätze:
- Gebietsbezogener Immissionsschutz mit der Festsetzung von Untersuchungsgebieten und der Messung von Luftschadstoffen Dazu betreibt das Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) in Sachsen ein umfangreiches Messnetz. Die aktuellen Daten sind im Internet verfügbar
» Luft - Aktuelle Messwerte.
- Anlagenbezogener Immissionsschutz mit der Begrenzung für von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen
In einer Reihe von Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, in technischen Richtlinien und Anleitungen (z. B. TA Luft) werden für eine Vielzahl von Anlagen Grenzwerte für die Emissionen von staub- und gasförmigen Stoffen sowie Gerüchen festgelegt.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird vom Regierungspräsidium Chemnitz überwacht.
- Produktbezogener Immissionsschutz mit Regelungen für Inhaltsstoffe bestimmter Produkte (z. B. im Kraftstoff für Schwefel, Blei u.a.)
Hier werden ebenfalls in Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Festlegungen zur Begrenzung der Inhaltsstoffe von Kraftstoffen (u.a. für Schwefel, Blei) und für die Verwendung emissionsärmerer Lacke, Farben und Klebstoffe getroffen.
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