Landkreis Zwickau

  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | kontakt | impressum | sitemap |

Keine Ergebnisse...



 

Genehmigungsfreie Anlagen

Mit Ausnahme von Abfallentsorgungsanlagen bedürfen Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, der Genehmigung nur, wenn sie in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen.

Welche Anlagen brauchen für ihre Errichtung und zu ihrem Betrieb keine Genehmigung?

Die „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ enthält in ihrem Anhang eine abschließende Auflistung aller Anlagen, die nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden dürfen.

zurück zum Seitenanfang

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Service-Portal des Freistaats Sachsen

Amt 24 Verwaltungsportal Sachsen

Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen

  • Lebenslagen
  • Verfahren und Dienstleistungen
  • Behörden
  • Formulare und Online-Dienste

Adobe Reader

Logo Adobe

Sollten Sie den kostenlosen PDF-Reader noch nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, so können Sie ihn hier downloaden.