Landkreis Zwickau

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Anlagengenehmigungen

 

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Für gewerbliche und industrielle Anlagen, von denen im Allgemeinen erhebliche schädliche Umwelteinwirkungen z.B. in Form von Lärm und Abgasen ausgehen können, hat der Gesetzgeber eine Genehmigungspflicht bestimmt. Diese Anlagen dürfen nur mit einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) errichtet und betrieben werden (§ 4 BImSchG).

Welche Anlagen brauchen für ihre Errichtung und zu ihrem Betrieb eine Genehmigung ?  

Die „Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ (04. BImSchV) enthält in ihrem Anhang eine abschließende Auflistung aller Anlagen, die nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden dürfen.

Wer erteilt Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ?

Das Landratsamt ist zuständig für die Antragsbearbeitung und Erteilung der meisten immissions-schutzrechtlichen Anlagengenehmigungen.

Wie sieht das Genehmigungsverfahren aus?

Umfang und Ablauf des Genehmigungsverfahrens sind in der „Verordnung über das Genehmigungs-verfahren“ (09. BImSchV)  geregelt
Eine Genehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Die Verwendung eines einheitlichen Formularsatzes ist verbindlich vorgeschrieben ebenso wie die Gliederung des Antrags. Die Antragsformulare finden Sie hier: 0Formulare

Bitte beachten Sie auch die dort verfügbare „Handlungsanleitung“.

Da die Anforderungen an einen Genehmigungsantrag nach Inhalt und Umfang im Allgemeinen recht hoch sind, werden solche Anträge fast immer von darauf spezialisierten Ingenieurbüros erstellt.

Vor der Antragstellung !

Generell sollte sich der Antragsteller vor Antragstellung mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrags abzustimmen.

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