Landkreis Zwickau

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Immissionsschutz

Die untere Immissionsschutzbehörde ist im Rahmen geltender Zuständigkeitsverordnungen für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes zuständig. Wichtigster Teil des Vollzugs sind dabei die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies sind z. B. Anlagen für Wärmeerzeugung, Anlagen der Stahl-, Eisen- und Metallindustrie, Oberflächen-behandlungsanlagen, Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen oder landwirtschaftliche Anlagen. Auch für den Vollzug der Kleinfeuerungsanlagenverordnung oder von Maßnahmen bei Smog-Gefährdung ist die untere Immissionsschutzbehörde verantwortlich.
In beinahe allen Fragen des Baurechts, wo es um Luft, Lärm und Strahlung geht, sind die Fragen des Immissionsschutzes von grundsätzlicher Bedeutung. Daher sind die Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren eine weitere Aufgabe des Sachgebietes.

 

Sachgebietsleiter Gunter Kahle
Telefon 0375 4402-26251
Fax 0375 4402-26219
E-Mail gunter.kahle (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Sitz: Werdau
Postanschrift Zum Sternplatz 7
08412 Werdau

Allgemeine Öffnungszeiten

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Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen

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