Die untere Immissionsschutzbehörde ist im Rahmen geltender Zuständigkeitsverordnungen für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes zuständig. Wichtigster Teil des Vollzugs sind dabei die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies sind z. B. Anlagen für Wärmeerzeugung, Anlagen der Stahl-, Eisen- und Metallindustrie, Oberflächen-behandlungsanlagen, Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen oder landwirtschaftliche Anlagen. Auch für den Vollzug der Kleinfeuerungsanlagenverordnung oder von Maßnahmen bei Smog-Gefährdung ist die untere Immissionsschutzbehörde verantwortlich.
In beinahe allen Fragen des Baurechts, wo es um Luft, Lärm und Strahlung geht, sind die Fragen des Immissionsschutzes von grundsätzlicher Bedeutung. Daher sind die Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren eine weitere Aufgabe des Sachgebietes.
| Sachgebietsleiter | Gunter Kahle |
|---|---|
| Telefon | 0375 4402-26251 |
| Fax | 0375 4402-26219 |
| gunter.kahle (at) landkreis-zwickau.de | |
| Internet | http://www.landkreis-zwickau.de |
| Sitz: | Werdau |
|---|---|
| Postanschrift | Zum Sternplatz 7 08412 Werdau |
| Montag | geschlossen |
|---|---|
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen