Rechtsgrundlage: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung - SächsDSchföVO) vom 18.02.2009.
Informationen und Hinweise zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales:
Information zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 und 11 b Einkommenssteuergesetz (EStG):
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen