Landkreis Zwickau

  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | kontakt | impressum | sitemap |

Keine Ergebnisse...



 

Grundwasserrelevante Maßnahmen

Erdaufschlüsse

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass eine Freilegung des Grundwassers und damit eine Beeinflussung des Grundwassers möglich ist stellen eine bei der Unteren Wasserbehörde anzeigepflichtige Maßnahme dar. Die Anzeige muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn mit zur Überwachung geeigneten Unterlagen vorliegen.

Brunnen in Werdau

Brunnen in Werdau

 

Derartige Maßnahmen sind z.B.

  • Erkundungen
  • Bohrungen
  • Erdwärmesonden
  • Erdwärmekollektoren

 

[Formular/Merkblatt Download]

Versickerungen

Wenn kein Gewässer zur Einleitung vorhanden ist kann vollbiologisch gereinigte Abwasser und Regenwasser in den Untergrund versickert werden, wenn es die Bodenbeschaffenheit zulässt. Derartige Versickerungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Die Sickerfähigkeit muss im Rahmen eines Baugrundgutachtens, eines Sickerversuches oder mit einem hydrogeologischen Gutachten nachgewiesen werden.

Grundwasserentnahmen

Die Entnahme von Grundwasser bedarf gemäß § 3 Wasserhaushaltsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/)  der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Das betrifft z.B.

  • Brunnen
  • Bauwasserhaltungen

 


zurück zum Seitenanfang

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Service-Portal des Freistaats Sachsen

Amt 24 Verwaltungsportal Sachsen

Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen

  • Lebenslagen
  • Verfahren und Dienstleistungen
  • Behörden
  • Formulare und Online-Dienste

Adobe Reader

Logo Adobe

Sollten Sie den kostenlosen PDF-Reader noch nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, so können Sie ihn hier downloaden.