Landkreis Zwickau

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Wasser

Die untere Wasserbehörde ist als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Bundes- und Landeswasserrecht zuständig. Damit ist die weit gefasste Aufgabe des Schutzes der Gewässer in Form von Grund- und Oberflächenwasser umrissen.


Der unteren Wasserbehörde obliegt z. B. die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten und der Vollzug bereits bestehender Rechtsverordnungen sowie auch die Aufhebung von Rechtsverordnungen für nicht mehr genutzte Wassergewinnungsanlagen. Für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig, das gleiche gilt für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, für Erdaufschlüsse oder den Gewässerausbau. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der bei der Lagerung von Heizöl beginnt und bei der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung endet, ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.

Die MitarbeiterInnen der unteren Wasserbehörde sind auch bei allen Gewässerschadensfällen oder bei Verstößen gegen wasserrechtliche Regelungen gefragt. Bei Problemen der Bürger zu Fragen der Abwasserentsorgung spielen Beratungsgespräche eine große Rolle.

 Talsperre Koberbach
Sachgebietsleiter Jörg Buchhold
Telefon 0375 4402-26210
Fax 0375 4402-26219
E-Mail joerg.buchhold (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

Sitz: Werdau
Postanschrift Zum Sternplatz 7
08412 Werdau

Allgemeine Öffnungszeiten

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Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen

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