Der unteren Wasserbehörde obliegt z. B. die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten und der Vollzug bereits bestehender Rechtsverordnungen sowie auch die Aufhebung von Rechtsverordnungen für nicht mehr genutzte Wassergewinnungsanlagen. Für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern sind wasserrechtliche Genehmigungen notwendig, das gleiche gilt für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer, für Erdaufschlüsse oder den Gewässerausbau. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der bei der Lagerung von Heizöl beginnt und bei der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung endet, ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig.
Die MitarbeiterInnen der unteren Wasserbehörde sind auch bei allen Gewässerschadensfällen oder bei Verstößen gegen wasserrechtliche Regelungen gefragt. Bei Problemen der Bürger zu Fragen der Abwasserentsorgung spielen Beratungsgespräche eine große Rolle.
| Sachgebietsleiter | Jörg Buchhold |
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| Telefon | 0375 4402-26210 |
| Fax | 0375 4402-26219 |
| joerg.buchhold (at) landkreis-zwickau.de | |
| Internet | http://www.landkreis-zwickau.de |
| Sitz: | Werdau |
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| Postanschrift | Zum Sternplatz 7 08412 Werdau |
| Montag | geschlossen |
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| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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