
Pflanzenabfälle, wie das gerade jetzt reichlich anfallende Herbstlaub, sind vorrangig zu verwerten. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist nur ausnahmsweise zulässig.
Artikel lesen | alle Artikel
Betreiber von Kleinkläranlagen sind aufgefordert, die Gültigkeit der erforderlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser zu prüfen.
Artikel lesen | alle Artikel
Allgemeinverfügung zur Zustimmung zur elektronischen Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Landkreis Zwickau - Vom 17. Dezember 2009
Artikel lesen | alle Artikel
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen