Landkreis Zwickau

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Handel und Haltung geschützter Tier-und Pflanzenarten

Für viele wild lebende Tier- und Pflanzenarten ist weltweit nach wie vor der internationale Handel eine entscheidende Gefährdungsursache.
Da nur durch internationale Zusammenarbeit dieser Gefährdung entgegengewirkt werden kann, wurde  1973 auf einer Weltkonferenz in Washington das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz: WA) beschlossen. Es ist das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (engl.: CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), dem gegenwärtig über 170 Staaten beigetreten sind. 

CITES hat das Ziel, bestimmte, in Anhängen aufgeführte Tier- und Pflanzenarten vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel zu schützen. Um dies
sicherzustellen, baut die Konvention ein System von völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben auf, das den Handel mit gefährdeten Arten über Export- und Importrestriktionen regelt. Weiterführende Informationen sind unter (www.bfn.de) abrufbar.

Neben diesen handelsrelevanten Artenschutzbestimmungen  sind aber auch die artenschutzrechtlichen  Bestimmungen für die bei uns im Freiland vorkommenden Arten und ihre Lebensstätten zu beachten. Hierzu gehören u.a. Zugriffsverbote, die in Übereinstimmung mit EG-rechtlichen Vorgaben (der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) zu beachten sind. Siehe dazu auch bei (www.bfn.de) .

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung treten ab 01.08.2008
umfassende Änderungen der Zuständigkeiten im Artenschutzrecht in Kraft. Insbesondere werden in Sachsen die bis zu diesem Zeitpunkt von den Höheren Naturschutzbehörden wahrgenommenen Aufgaben im sogenannten handelsrelevanten Artenschutz weitgehend auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert.
Bestandsanzeigen gemäß § 7 Bundesartenschutzverordnung und Anträge zur Ausstellung von EU- Bescheinigungen nimmt  ab diesem Zeitpunkt für den Landkreis Zwickau das  Landratsamt Zwickau, Amt für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau, entgegen.

Schildkröte

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Telefon 0375 4402-26310
Fax 0375 4402-26219
E-Mail Landforstnatur (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

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