
Landkreis ermöglicht im Rahmen der Familieninitiative kostenlosen bzw. ermäßigten Besuch von Einrichtungen für Inhaber des Sächsischen Familienpasses - Bürgerservicestellen halten die Gutscheine der Familieninitiative ab 22. Februar 2010 bereit.
Im Rahmen der Familieninitiative ermöglicht der Landkreis Familien, welche Inhaber des Sächsischen Familienpasses sind, kostenlose oder ermäßigte Besuche in kommunalen bzw. privaten Freizeiteinrichtungen.
Danach können Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern sowie Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind (mindestens 50 Prozent) Gutscheine für den Besuch ausgewählter Einrichtungen erhalten.
Die Gutscheine für das Jahr 2010 sind ab dem 22. Februar 2010 in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes in
zu den Öffnungszeiten
erhältlich.
Voraussetzung ist, dass man Inhaber des gültigen Sächsischen Familienpasses ist und seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau hat.