Landkreis Zwickau

  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | kontakt | impressum | datenschutz | sitemap |

Keine Ergebnisse...



 

Biotopschutz

Besonders geschützte Biotope - Schutz von Lebensräumen

Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile sowie deren Wechselwirkungen. Abiotisch sind Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope (aus dem Griechischen bios „Leben“ und topos „Ort“) und das Landschaftsbild. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Zwischen diesen belebten und unbelebten Bestandteilen laufen komplizierte Interaktionen ab, die unter dem Begriff Landschaftsökologie zusammen gefasst werden können. Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können auch auf den Menschen schwerwiegende Auswirkungen haben.

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz schreitet aber gerade der Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland immer weiter voran. Nach aktuellen Angaben sind 72,5 % der in Deutschland vorkommenden Lebensräume gefährdet. Gleiches gilt für 36 % der einheimischen Tierarten und für 26,8 % der national vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen.

In der heutigen Kulturlandschaft fehlen aufgrund der intensiven Nutzung oft wichtige ökologische Ausgleichsflächen und geeignete Lebensräume für eine große Zahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Daher ist es besonders wichtig, dass die noch verbleibenden naturnahen Bereiche in ihrem Bestand erhalten werden.

Deshalb ist im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und im Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) der Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, geregelt.

Bundesweit unterliegen folgende Biotope dem gesetzlichen Schutzstatus, ohne dass es einer Feststellung des ökologischen Wertes im Einzelfall bedarf (§ 30 Absatz 2 BNatSchG):

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
  • offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Darüber hinaus sind in Sachsen zusätzlich folgende Biotope besonders geschützt (§ 26 Absatz 1 SächsNatSchG):

  • Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen,
  • höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume,
  • Serpentinitfelsfluren,
  • Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke sowie in der freien Landschaft befindliche Steinrücken, Hohlwege und Trockenmauern

Im Landkreis Zwickau ist eine Vielzahl besonders geschützter Biotope erhalten geblieben. Zur langfristigen Sicherung und Entwicklung als Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, als wichtige Bestandteile im Biotopverbundsystem und als Elemente in der sächsischen Kulturlandschaft ist die Wiederaufnahme oder Fortführung naturschutzgerechter Nutzungsweisen und extensiver Bewirtschaftungsformen unerlässlich.

Der Freistaat Sachsen fördert deshalb die naturschutzgerechte Nutzung und Pflege sowie Gestaltung von Biotopen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2007) – siehe Link Förderung im Bereich Naturschutz.


 

Hermannsdorfer Feuchtgebiet

Hermannsdorfer Feuchtgebiet
Telefon 0375 4402-26313
Fax 0375 4402-26219
E-Mail landforstnatur (at) landkreis-zwickau.de
Internet http://www.landkreis-zwickau.de

zurück zum Seitenanfang

Service-Portal des Freistaats Sachsen

Amt 24 Verwaltungsportal Sachsen

Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen

  • Lebenslagen
  • Verfahren und Dienstleistungen
  • Behörden
  • Formulare und Online-Dienste

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Adobe Reader

Logo Adobe

Sollten Sie den kostenlosen PDF-Reader noch nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, so können Sie ihn hier downloaden.