Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile sowie deren Wechselwirkungen. Abiotisch sind Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope (aus dem Griechischen bios „Leben“ und topos „Ort“) und das Landschaftsbild. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Zwischen diesen belebten und unbelebten Bestandteilen laufen komplizierte Interaktionen ab, die unter dem Begriff Landschaftsökologie zusammen gefasst werden können. Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können auch auf den Menschen schwerwiegende Auswirkungen haben.
Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz schreitet aber gerade der Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland immer weiter voran. Nach aktuellen Angaben sind 72,5 % der in Deutschland vorkommenden Lebensräume gefährdet. Gleiches gilt für 36 % der einheimischen Tierarten und für 26,8 % der national vorkommenden Farn- und Blütenpflanzen.
In der heutigen Kulturlandschaft fehlen aufgrund der intensiven Nutzung oft wichtige ökologische Ausgleichsflächen und geeignete Lebensräume für eine große Zahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Daher ist es besonders wichtig, dass die noch verbleibenden naturnahen Bereiche in ihrem Bestand erhalten werden.
Deshalb ist im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und im Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) der Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, geregelt.
Bundesweit unterliegen folgende Biotope dem gesetzlichen Schutzstatus, ohne dass es einer Feststellung des ökologischen Wertes im Einzelfall bedarf (§ 30 Absatz 2 BNatSchG):
Darüber hinaus sind in Sachsen zusätzlich folgende Biotope besonders geschützt (§ 26 Absatz 1 SächsNatSchG):
Im Landkreis Zwickau ist eine Vielzahl besonders geschützter Biotope erhalten geblieben. Zur langfristigen Sicherung und Entwicklung als Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, als wichtige Bestandteile im Biotopverbundsystem und als Elemente in der sächsischen Kulturlandschaft ist die Wiederaufnahme oder Fortführung naturschutzgerechter Nutzungsweisen und extensiver Bewirtschaftungsformen unerlässlich.
Der Freistaat Sachsen fördert deshalb die naturschutzgerechte Nutzung und Pflege sowie Gestaltung von Biotopen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2007) – siehe Link Förderung im Bereich Naturschutz.
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