Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) - verabschiedet.
Ihre Bestimmungen müssen bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Diese Richtlinie soll dazu dienen, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr durch den Abbau rechtlicher Beschränkungen zu erleichtern und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.
Die EU-DLR beinhaltet vor allem folgende wichtige grundsätzliche Vorgaben:
Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen nimmt am 29. Dezember 2009 seine Tätigkeit in der Landesdirektion Leipzig auf und steht dort als Verfahrensmittler für eine Vielzahl von Dienstleistern zur Verfügung. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, dass die bisher mit verschiedenen sächsischen Behörden notwendige Kommunikation fortan nur über eine Stelle abgewickelt werden kann.
Damit wird eine zentrale Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) umgesetzt, die die Aufnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt befördern soll und ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung in Richtung einer bürgernahen und dienstleistungsorientierten Aufgabenerledigung geleistet.
Anträge, für deren Genehmigung der Landkreis Zwickau zuständig ist, können auch wie bisher direkt beim Landratsamt des Landkreises Zwickau gestellt werden.
Für die elektronische Kommunikation wurde im Landratsamt eine Kontaktstelle eingerichtet. Über die Kontaktstelle besteht die Zugangsmöglichkeit für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente.
| kontakt-eu-dlr (at) landkreis-zwickau.de |
Die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Zwickau erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:
Bei E-Mails mit Dateianhängen ist zu beachten, dass in der Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können.
Standardmäßig verarbeitbare Dateiformate:
Die E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden.
Mit abweichenden Dateiformaten oder ausführbaren Programmen wird die E-Mail abgewiesen.
Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente im Sinne des Schriftformerfordernisses ist zulässig.
Es werden die Formate nach dem Public Key Cryptography Standard (PKCS) Nr. 7 (PKCS#7) unterstützt.
Zugelassene Signaturformate:
Jedes Dokument des Anhanges ist dabei separat zu signieren. Für die Übertragung der Dokumente steht die E-Mailadresse der Kontaktselle zur Verfügung.
Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfächer des Secure Mailgateways (SMGW) des Freistaates Sachsen.
Dazu müssen ein Online-Postfach (passiver Nutzer) und die Zugangsdaten beantragt werden. Nach der Anmeldung mit den erhaltenen Zugangsdaten kann die Nachricht verschlüsselt an die Kontaktstelle gesendet werden.
Bis zum 01. Oktober 2010 haben die Bürgerservicestellen montags und donnerstags nur bis 16:00 Uhr geöffnet.
Umfassende Informationen zu Verwaltungs-dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie Institutionen