Landkreis Zwickau

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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) - verabschiedet.

Ihre Bestimmungen müssen bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Diese Richtlinie soll dazu dienen, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr durch den Abbau rechtlicher Beschränkungen zu erleichtern und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.

Die EU-DLR beinhaltet vor allem folgende wichtige grundsätzliche Vorgaben:

  • Die Verfahren und Formalitäten zur Zulassung und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit müssen zukünftig problemlos aus der Ferne und elektronisch abzuwickeln sein.
  • Um dem Dienstleistungserbringer aus einem anderen Mitgliedsstaat die Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeiten zu erleichtern, soll diesem zur Unterstützung ein sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA) zur Verfügung stehen, der sowohl allgemeine Informationen bezüglich aller die Dienstleistung betreffenden Verfahren und Formalitäten geben kann als auch auf Wunsch die Abwicklung dieser Verfahren und Formalitäten übernehmen soll.
  • Die Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs soll einhergehen mit einer verstärkten Information der Dienstleistungsempfänger, um neben der Bereitschaft zur Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen auch den Schutz der Verbraucher zu erreichen. Daher können sich auch die Dienstleistungsempfänger zum Zwecke der Informationsgewinnung über die Anforderungen an Dienstleistungserbringer im Bundesgebiet an den EA wenden.

Einheitlicher Ansprechpartner in Sachsen

Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen nimmt am 29. Dezember 2009 seine Tätigkeit in der Landesdirektion Leipzig auf und steht dort als Verfahrensmittler für eine Vielzahl von Dienstleistern zur Verfügung. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, dass die bisher mit verschiedenen sächsischen Behörden notwendige Kommunikation fortan nur über eine Stelle abgewickelt werden kann.

Damit wird eine zentrale Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) umgesetzt, die die Aufnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt befördern soll und ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung in Richtung einer bürgernahen und dienstleistungsorientierten Aufgabenerledigung geleistet. 

Kontaktstelle im Landkreis Zwickau

Anträge, für deren Genehmigung der Landkreis Zwickau zuständig ist, können auch wie bisher direkt beim Landratsamt des Landkreises Zwickau gestellt werden.

Für die elektronische Kommunikation wurde im Landratsamt eine Kontaktstelle eingerichtet. Über die Kontaktstelle besteht die Zugangsmöglichkeit für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente.

E-Mail kontakt-eu-dlr (at) landkreis-zwickau.de

Technische Rahmenbedingungen

Die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Zwickau erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:

Dateiformat

Bei E-Mails mit Dateianhängen ist zu beachten, dass in der Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können.

Standardmäßig verarbeitbare Dateiformate:

  • MS-Word ab Version 97 (doc)
  • Adobe (pdf)
  • alle Nur-Text-Formate (txt)
  • für komprimierte Daten zip-Format

Die E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden.

Mit abweichenden Dateiformaten oder ausführbaren Programmen wird die E-Mail abgewiesen.

Signatur

Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente im Sinne des Schriftformerfordernisses ist zulässig.

Es werden die Formate nach dem Public Key Cryptography Standard (PKCS) Nr. 7 (PKCS#7) unterstützt.

Zugelassene Signaturformate:

  • PKCS#7 detached
  • PDF mit eingebetteten PKCs#7-Signaturen

Jedes Dokument des Anhanges ist dabei separat zu signieren. Für die Übertragung der Dokumente steht die E-Mailadresse der Kontaktselle zur Verfügung.

Verschlüsselung

Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch verschlüsselten Nachrichten erfolgt ausschließlich über Online-Postfächer des Secure Mailgateways (SMGW) des Freistaates Sachsen.

Dazu müssen ein Online-Postfach (passiver Nutzer) und die Zugangsdaten beantragt werden. Nach der Anmeldung mit den erhaltenen Zugangsdaten kann die Nachricht verschlüsselt an die Kontaktstelle gesendet werden.

Dienstleistungsübersicht

1     Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung ausstellen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
2     Ausnahmegenehmigung bzgl. Sonn- und Feiertagsgesetz erteilen
       (Ordnungsamt)
3     Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durchführen
       (Gesundheitsamt)
4     Bestätigung über die Erlaubnis zur Züchtung von Tieren ausstellen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
5     Erlaubnis für gewerblichen Umgang mit Tieren erteilen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
6     Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ändern
       (Ordnungsamt)
7     Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ausstellen
       (Ordnungsamt)
8     Genusstauglichkeitsbescheinigung ausstellen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
9     Gesundheitsbescheinigung für Tiere ausstellen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
10   Leichenpass ausstellen
       (Gesundheitsamt)
11   Erlaubnis nach § 34c GewO erteilen
       (Ordnungsamt)
12   Medizinischen Beruf abmelden
       (Gesundheitsamt)
13   Medizinischen Beruf registrieren
       (Gesundheitsamt)
14   Pfandleihererlaubnis erteilen
       (Ordnungsamt)
15   Registrierung eines medizinischen Berufes ändern
       (Gesundheitsamt)
16   Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke registrieren
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
17   Tierausstellungsgenehmigung erteilen
       (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
18   Versteigerererlaubnis erteilen
       (Ordnungsamt)
19   Versteigerungsanzeige registrieren
       (Ordnungsamt)
20   Wartefristverlängerung für Feuerbestattung erteilen
       (Gesundheitsamt)

Formulare EU - Dienstleistungsrichtlinie

Stand Januar 2010

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Verkürzte Öffnungszeiten im Bürgerservice

Bis zum 01. Oktober 2010 haben die Bürgerservicestellen montags und donnerstags nur bis 16:00 Uhr geöffnet.

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Abfallentsorgung

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Wunschkennzeichen

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