Landkreis Zwickau

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Aktuelle Meldungen

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Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Montag, 1. Februar 2010 (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)
Lebensmittelkontrolleurin Marika Röhnert bei der Arbeit

Lebensmittelkontrolleurin Marika Röhnert bei der Arbeit

In der Lebensmittelüberwachung gibt es verschiedene Arten von Kontrollen, Routinekontrollen und anlassbezogene Kontrollen ...

Die Mehrheit der Kontrollen sind Routinekontrollen. Für anlassbezogene Kontrollen sind z. B. Erkrankungen nach Lebensmittelverzehr, Beanstandungen von Lebensmittelproben und Verbraucherbeschwerden ursächlich. Die Routinekontrollen sind risikoorientiert und werden nach einem Plan durchgeführt. Die Vor-Ort-Kontrollen beinhalten die Überprüfung der Lebensmittelsicherheit, die allgemeinen Hygieneanforderungen, die Personalhygiene, die Kennzeichnung und die betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen des Lebensmittelunternehmers. Zusätzlich werden Lebensmittelproben (Plan-, Verdachts- und Monitoringproben, Proben von Sonderprogrammen, Rückstandskontrollproben) entnommen und zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachsen (LUA) gebracht. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert.

Der Kontrollbericht (EG-VO Nr. 882/2004 Art. 9) umfasst die Kontrollergebnisse und gegebenenfalls Beanstandungen mit den vom Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen zur Beseitigung der beanstandeten Mängel.

Erforderlichenfalls sind bei Verstößen formelle Maßnahmen (EG-VO Nr. 882/2004 Art. 64) der Verwaltungsbehörde durchzuführen. Der Lebensmittelunternehmer erhält eine Anordnung zur Beseitigung der Mängel.

Formelle Maßnahmen können u. a. sein:

  • Verhängung von Gesundheitsschutz- oder anderen Maßnahmen, um die Sicherheit von Futtermitteln oder Lebensmitteln oder die Einhaltung des Futtermittel- oder Lebensmittelrechts zu gewährleisten,
  • Einschränkung oder Untersagung des Inverkehrbringens von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Tieren,
  • Betriebsaussetzung oder Schließung oder
  • die Durchführung zusätzlicher amtlicher Kontrollen.

Die Organisation in Sachsen gewährleistet einen durchgehend unabhängigen Verbraucherschutz durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den Sachverstand der LUA.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Landkreis Zwickau 2009

Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat im Landkreis Zwickau einen hohen Stellenwert. Im Besonderen wird der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, d. h. von der Stufe der Primärerzeugung bis hin zur Ladentheke, hohe Priorität eingeräumt.

  • Mit der Kreisgebietsreform 2008 gingen in den Landkreis Zwickau 7 128 Betriebe/Stellen ein, in denen der gesundheitliche Verbraucherschutz zu kontrollieren ist.
  • 2009 wurden 5 740 Kontrollbesuche in 3 261 Betrieben durchgeführt. Unter Beachtung der Risikoeinstufung der Betriebe ist damit die akzeptable Kontrolldichte erreicht.
  • Dafür waren insgesamt 15 Lebensmittelkontrolleure, drei Tiergesundheitskontrolleure und fünf Tierärzte im Einsatz.
  • Die Kontrollbesuche ergeben sich aus 5 164 planmäßigen und 576 außerplanmäßigen Kontrollen. Außerplanmäßig waren 347 zusätzliche amtliche Kontrollen, 222 Verdachtskontrollen und sieben anlassbezogene Kontrollen.

Im Ergebnis der Kontrolltätigkeit ergab sich für 2009 Folgendes:

  • Es wurden ca. 500 Verstöße gegen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene festgestellt (Mehrfachverstöße in Betrieben möglich).
  • Diese wurden bei 320 Kontrollen in 256 Betrieben bekannt.
  • Diese Pflichtversäumnisse führten zu ca. 350 formellen Maßnahmen (ein Verstoß kann zu mehreren Maßnahmen führen). Konkret wurden 279 Anordnungen zur Mängelbeseitigung und ca. 50 Ahndungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen.

Nach Bereinigung der Betriebsdaten im Laufe des Jahres 2009 ist im Jahr 2010 im Landkreis Zwickau ein Bestand von 6 161 zu kontrollieren.

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