Betreuung nicht schulfähiger bzw. nicht gruppenfähiger junger Menschen im Landkreis Zwickau
Im Rahmen einer sorgfältigen Bedarfsanalyse haben das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Regionalstelle Zwickau, sowie das Jugendamt des Landkreises Zwickau den Bedarf identifiziert, eine Betreuungsform für Kinder im Grundschulalter zur Herstellung der Schulfähigkeit zu installieren. Hierzu soll ein Projekt in enger und kooperativer Zusammenarbeit zwischen LaSuB, Jugendamt sowie einem freien Träger der Jugendhilfe umgesetzt werden.
Das Hauptziel des Vorhabens besteht in der Förderung der psychosozialen Stabilisierung der Zielgruppe, um eine erfolgreiche Reintegration in das Regelschulsystem zu gewährleisten.
Die Projektdurchführung soll im Zeitraum vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2024 erfolgen. Eine Verortung des Projekts in Sozialraum 1 (Zwickau) ist aufgrund seiner zentralen Lage zu den Stammschulen wünschenswert. Für die Umsetzung des Projekts stehen bis zu 150.000,00 Euro zur Verfügung, die für Personal- und Sachausgaben verwendet werden können. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, die bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan einreichen können. Die Auswahl des Projektträgers erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss am 30. August 2023.
1 Projektbeschreibung
1.1 Ausgangslage und Ziele
Durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Regionalstelle Zwickau, sowie das Jugendamt des Landkreises Zwickau wird der Bedarf zur Installation einer Betreuungsform für Kinder im Grundschulalter zur Herstellung der Schulfähigkeit gesehen. Dieses soll in Kooperation zwischen LaSuB und Jugendamt geschaffen werden.
Hauptziel des Projektes ist es, über die psychosoziale Stabilisierung die Reintegration der Zielgruppe in das Regelschulsystem zu sichern. Ausgehend von den bildungs-biografischen Voraussetzungen der Schüler sind über eine intensive Beziehungsarbeit die Selbststeuerung und Selbsthilfe der Kinder zu aktivieren. Es soll eine individuelle Stabilisierung durch die Förderung der Gesamtpersönlichkeit sowie grundlegender Lernkompetenzen erfolgen. Die Schüler sollen in einem geregelten, strukturierten Tagesablauf an die Einhaltung von Regeln und Normen des Zusammenlebens herangeführt werden. Es findet ein Erwerb von sozialen und kommunikativen Grundkompetenzen sowie Erlangung von Gruppenfähigkeit statt. Ziel ist außerdem die Vermittlung von Lernstrategien und Methoden sowie die Heranführung an die Erfüllung des geltenden Lehrplans. Über die Schaffung von Erfolgserlebnissen soll die Motivation der Schüler entwickelt bzw. gesteigert werden und eine Rückführung der Schüler zu einer aktiven, motivierten Teilnahme am Lernprozess erfolgen. Durch eine Binnendifferenzierung und veränderte Rahmenbedingungen soll diese Zielstellung z. B. durch Projektarbeit, die sowohl schulisch als auch erlebnispädagogische Elemente enthält, verwirklicht werden.
1.2 Zielgruppe
Zielgruppe sind nicht schulfähige Kinder im Grundschulbereich,
- die überforderungs-, versagungs- und resignationsgeprägt zum „Schulflüchtling“ geworden sind und/oder über einen längeren Zeitraum die Schule nicht besucht haben,
- die beziehungsmisstrauisch, beziehungsgestört erscheinen und deshalb zurzeit nicht gruppenfähig sind,
- die Verhaltensbesonderheiten zeigen und mit ihren Defiziten im sozial-emotionalen Bereich Probleme im bestehenden Schulsystem haben,
- die auf Grund ihrer persönlichen Voraussetzungen nicht im Regelschulsystem beschulbar sind.
1.3 Aufnahmevoraussetzungen und Ausschlusskriterien
Für die Teilnahme am Projekt gelten folgende Voraussetzungen:
- Bereitschaft des Schülers zur Mitarbeit
- Zustimmung und Mitarbeit der Eltern sowie Antragstellung im Jugendamt SG ASD-HzE
- Aufnahme von Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Reintegration ins Regelschulsystem gegeben ist
- schulpsychologische Abklärung/Stellungnahme bzw. fachärztliche Einschätzung
Weiterhin ist nicht vorgesehen, die folgenden Schüler in das Projekt zu integrieren:
- Schüler aus Förderschulen (G)
- Schüler, die durch Klinikschulen oder therapeutische Einrichtungen als nicht beschulbar eingestuft wurden
- Schüler, bei denen eine (stationäre) therapeutische Behandlung im psychologischen/psychotherapeutischen/neurologischen Bereich Vorrang hat
- Schüler, bei denen eine fehlende Kooperationsbereitschaft der Sorgeberechtigen festzustellen ist
1.4 Projektverortung und Projektumfang
Als Stammschulen sind das Förderzentrum "Schule am Mülsengrund" sowie das Förderzentrum "Klinik- und Krankenhausschule" geplant. Im Rahmen des Projekts ist eine Kapazität von sechs Plätzen vorgesehen, die bei Bedarf jedoch auf zehn Plätze erweiterbar ist. Eine Entscheidung über eine mögliche Erweiterung der Kapazität wird im Konsens zwischen dem Jugendamt, LaSuB und dem Träger getroffen. Die Aufenthaltsdauer der Kinder im Projekt beträgt in der Regel ein Jahr. Ausnahmen sind in begründeten Fällen bis zum Abschluss des folgenden Schuljahres möglich.
1.5 Projektrahmen
Das Projekt soll in enger und kooperativer Zusammenarbeit zwischen LaSuB, Jugendamt sowie einem freien Träger der Jugendhilfe umgesetzt werden. Um sicherzustellen, dass die Schulpflicht der Kinder erfüllt wird, werden neben den hier ausgeschriebenen Stellenanteilen auch 1,0 VZÄ für einen Lehrer sowie 1,0 VZÄ für eine pädagogische Fachkraft durch das LaSuB im Rahmen des Projektes finanziert.
Die täglich abzudeckenden Betreuungszeiten umfassen:
- Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr
- Freitag 7:30 bis 14:00 Uhr
Im Rahmen dieser Betreuungszeit ist von 9:00 bis 13:00 Uhr eine Lernzeit eingeplant. Der tägliche Betreuungsumfang sollte mindestens folgende Eckpunkte enthalten:
- gemeinsames Frühstück
- Morgenkreis
- Lernzeiten
- gemeinsames Mittagessen
- Angebote am Nachmittag
2 Förderung des Projektes
2.1 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
2.2 Form, Umfang und Dauer der Projektförderung
Die Projektdurchführung soll zunächst im Zeitraum von 1. September 2023 bis 31. Dezember 2024 erfolgen. Eine weitere Mittelbereitstellung über diesen Zeitraum hinaus wird jedoch anvisiert.
Für das Projekt stehen insgesamt 150.000,00 Euro zur Verfügung.
Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten alle zur Projektdurchführung notwendigen:
Personalkosten:
Kosten für unmittelbar in der Projektdurchführung beschäftigte Fachkräfte. Es wird darauf hingewiesen, dass von diesen Mitteln mindestens 2,0 Vollzeitäquivalentstellen zu besetzen sind und dabei die geltenden Fachstandards des Landkreises berücksichtigt werden müssen.
Sachkosten:
z. B. Materialkosten, Sachausgaben, Mietaufwendungen, Betriebskosten, Verwaltungsumlage (max. sechs Prozent der Personalkosten)
Ein Eigenanteil ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch angegeben werden, falls vorhanden.
2.3 Weitere Fördervoraussetzung
Eine Verortung des Projekts in Sozialraum 1 (Zwickau) ist aufgrund seiner zentralen Lage wünschenswert.
3 Antragsverfahren und Projektauswahl
Die Anträge sind bis 30. Juni 2023 zu richten an:
Landratsamt Zwickau
Jugendamt
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
Der Antrag hat eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung entsprechend der Vorgaben des Landkreises sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan zu enthalten.
Der Vorschlag zur Auswahl des Projektträgers erfolgt durch das Jugendamt im Einvernehmen mit dem LASuB. Die notwendige Beschlussfassung zur Auswahl des Projektträgers soll im Jugendhilfeausschuss am 30. August 2023 erfolgen.
Gerne stehen wir Ihnen für etwaige Rückfragen bezüglich der Entwicklung des Projekts oder der Antragstellung unter jugendamt@landkreis-zwickau.de zur Verfügung.